Hallo Jürgen,
Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Für ein Jahr Kindererziehung ergeben sich damit 0,9996 Entgeltpunkte, was dem Wert entspricht, den ein Versicherter erhält, dessen Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Kalenderjahr entspricht. Zu den Entgeltpunkten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung werden für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte hinzuaddiert. Die sich hieraus ergebene Summe an Entgeltpunkten wird allerdings nur bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte berücksichtigt. Der jährliche Höchstwert an Entgeltpunkten beträgt für das Jahr 2008 vorläufig 2,1141.