Entgeltpunkte bei Krankengeld

von
Dancer

Hallo,

gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Entgeltpunkte zwischen dem Bezug von Arbeitslohn und Krankengeld?

Konkret: Bekomme ich für 10.000 EUR Arbeitslohn genausoviele Entgeltpunke wie bei 10.000 EUR Krankengeld?

Desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich während des Bezugs einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auch Entgeltpunkte auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben bekomme.

Vielen Dank und Gruß,

Dancer

von
Feli

Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt immer gleich (individuelles Entgelt/Beitragsbemessungsgrundlage geteit durch Durchschnittsentgelt). Die Frage ist, was ist die Bemessungsgrundlage?
Beim Arbeitsentgelt sind es in Ihrem Fall die 10.000 Euro, für das Krankengeld sind es 80% des Bemessungsentgeltes, aus dem das Krankengeld berechnet wird. Wenn Sie also tatsächlich 10.000 Euro KG bekommen, ist das Bemessungsentgelt mit Sicherheit höher. Wenn allerdings die KK als Bemessungsentgelt 10.000 Euro ansetzt, wird für die Berechnung des Entgeltpunktes von 80% davon, also 8000 Euro ausgegangen, unabhängig davon, wie hoch der Zahlbetrag des KG ist.

D.h. einfach gesprochen, wenn Sie Krankengeld beziehen, werden Beiträge nur in Höhe von 80% der vorherigen Beiträge eingezahlt und es ergeben sich nur 80% der vorherigen Entgeltpunkte.

Der Bezug einer Rente wg. teilw. EM führt bei der Berechnung der anschließenden (Alters)rente zum Entstehen einer Anrechnungszeit, die auch mit Entgeltpunkten versehen wird (Gesamtleistungsbewertung).
Wenn neben der teilweisen EM-Rente noch Beiträge gezahlt werden, werden diese auch in EP umgerechnet. Treffen die EP für die Anrechnungszeit und für die gezahlten Beiträge zeitlich zusammen, wird der günstigere Wert berücksichtigt.

Experten-Antwort

Der Entgeltpunktwert, der aufgrund eines Krankengeldbezuges bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, ist aus dem von "Feli" genannten Grund jeweils niedriger als der Entgeltpunktwert, der für den unmittelbar vorangehende Entgeltbezug zu berücksichtigen ist.

Die bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigte Zurechnungszeit wird bei der Berechnung der Altersrente als Anrechnungszeit bewertet (siehe Beitrag von "Feli").

von
L. Sch.

Wenn der Arbeitgeber an die DRV 10.000 Euro als Verdienst meldet und die KK an die DRV 10.000 als Krankengeld, erfolgt die Berechnung der Entgeltpunkte in gleicher Weise, ergeben sich gleich viel Entgeltpunkte.
.
Unterstellt allerdings, dass beide Leistungen nicht fuer einen gleichen Zeitraum angefallen sind, weil dann evtl. die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle spielt.
.
Zutreffend ist, das wahrend des Bezugs einer teilweisen oder auch vollen Erwerbsminderungsrente rentenversicherungspflichtige Entgelte dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden, egal, woher sie stammen.

von
Konrad Schießl

Zitiert von: Dancer

Hallo,

gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Entgeltpunkte zwischen dem Bezug von Arbeitslohn und Krankengeld?

Konkret: Bekomme ich für 10.000 EUR Arbeitslohn genausoviele Entgeltpunke wie bei 10.000 EUR Krankengeld?

Desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich während des Bezugs einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auch Entgeltpunkte auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben bekomme.

Vielen Dank und Gruß,

Dancer


Beherrsche leider nur die Grundrechenarten
und sehe es so:
Für 2012 vorerst in West bei 32446 Durchschnittsverdienst Brutto ein Entgeltpunkt und 28,07 Euro Rentenwert.
28,07 : 32446 x 10000 Euro 8,65 RW.

Krankengeld 10.000 angerechnet mit 80%
28,07 : 32446 x 8000 6,92 RW.

MfG.

von
L. Sch.

Lieber Konrad, die Grundrechenarten beherrschen ist die eine Seite der Medaille, man muss auch lesen koennen.
.
Wenn die Krankenkasse 10.000 Euro an die DRV meldet, dann entsprechen die 10.000 Euro 80% und dann ergeben sich auch die gleichen Entgeltpunkte.

von
Dancer

Vielen Dank für die Antworten.

Die 10.000 EUR sind ein bisschen hoch und auch nur als Beispiel zu verstehen.
Was ich jetzt noch in Erfahrung bringen muss ist, wie die Krankenkasse auf den Betrag kommt, die sie der DRV meldet. Das läuft ja über eine fiktive Berechnungsgrundlage oder so.
Vielleicht hat ja noch jemand einen Tip für mich, wo die Berechnung irgendwo im Web erklärt wird.

Vielen Dank und Gruß,

Dancer

von
Jockel

Lesen Sie § 47 SGB V oder fragen einfach mal bei Ihrer Krankenkasse nach.

von
Dancer

Zitiert von: Jockel

Lesen Sie § 47 SGB V oder fragen einfach mal bei Ihrer Krankenkasse nach.

Hallo Jockel, ich suche nicht die Berechnung des Krankengeldes sondern der daraus erfolgten Meldung eines Betrages an die Rentenversicherung. Wie lassen sich diese Beträge vom Krankengeld ableiten?

von
Jockel

....na dann halt hier: §166 SGB VI:
2b.bei Personen, die Krankengeld nach § 44a des Fünften Buches beziehen, das der Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen; wird dieses Krankengeld nach § 47b des Fünften Buches gezahlt, gilt Nummer 2,

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