Bei laufenden Entgelt gilt die monatliche BBG. Selbst wenn im Jahresschnitt gesehen die BBG nicht erreicht wird. Ggf ist das Entgelt auf die mtl. BBG zu begrenzen.
Bei einmalig gezahlten Verdienst gibt´s Besonderheiten.
Die März Klausel läßt die Zuordnung zum Vorjahr zu, ansonsten sind Einmalzahlungen der JahresBBG bis zum Zeitpunkt der Zahlung gegenüber zu stellen.