Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Angelika,
eine Rente errechnet sich als Produkt aus persönlichen Entgeltpunkten, Rentenartfaktor und aktuellen Rentenwert. Die persönlichen Entgeltpunkte sind einerseits von den eingezahlten Beiträgen/zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und andererseits vom Zugangsfaktor abhängig. Für die Höhe des Zugangsfaktors ist letztlich entscheidend, ob und wie lange eine Rente vorzeitig beansprucht wird. Das Sozialgesetzbuch bestimmt so, dass eine Erwerbsminderungsrente, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt, grundsätzlich vorzeitig beansprucht wird. Allerdings ist für Erwerbsminderungsrenten festgelegt, dass hier maximal 10,8 % Abschlag entstehen können, d. h. die Renten werden so gestellt als würden sie maximal 36 Monate „vorzeitig bezogen“. Daraus ergibt sich der im Rentenbescheid genannte Zeitraum und die entsprechende Verminderung des Zugangsfaktors.
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