Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Entgeltpunkte Berechnung

von Angelika20.01.2015 | 12:25
1590 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bitte um Hilfe zu folgendem: Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bis zum 30.09.2016. Die Summe aller Entgeltpunkte betrug 41,2131. Eine Verminderung des Zugangsfaktors 0,108 für die Zeit vom 01.03.2014-28.02.2017 wurde angerechnet. Somit vermindern sich die Entgeltpunkte. Kann mr das jemand erklären, ich verstehe dies nicht. Weitere notwendige Auskünfte werden erteilt. Vielen Dank und freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.01.2015 | 14:27

Hallo Angelika,

eine Rente errechnet sich als Produkt aus persönlichen Entgeltpunkten, Rentenartfaktor und aktuellen Rentenwert. Die persönlichen Entgeltpunkte sind einerseits von den eingezahlten Beiträgen/zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und andererseits vom Zugangsfaktor abhängig. Für die Höhe des Zugangsfaktors ist letztlich entscheidend, ob und wie lange eine Rente vorzeitig beansprucht wird. Das Sozialgesetzbuch bestimmt so, dass eine Erwerbsminderungsrente, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres beginnt, grundsätzlich vorzeitig beansprucht wird. Allerdings ist für Erwerbsminderungsrenten festgelegt, dass hier maximal 10,8 % Abschlag entstehen können, d. h. die Renten werden so gestellt als würden sie maximal 36 Monate „vorzeitig bezogen“. Daraus ergibt sich der im Rentenbescheid genannte Zeitraum und die entsprechende Verminderung des Zugangsfaktors.

5 Antworten

Schadeam 20.01.2015 | 12:55
Das sind die 10,8% Abschlag die von der EM Rente abzuziehen ist - steht letztlich so im Gesetz.
LSam 20.01.2015 | 14:20
Hallo, Angelika, . In Anlage 6 des Rentenbescheides wird ausgeführt, wie der Faktor der Minderung entstanden ist und auch, für welche Sachverhalte er angewendet wurde. . Mit Sachverhalten meine ich: - Entgeltpunkte aus Zeiten im Beitrittsgebiet, _ Entgeltpunkte für Zeiten in den alten Bundesländern, _ Entgeltpunkte davon in der Knappschaft usw. . Die Minderung gilt bis zum Ablauf der gewährten Rente, sie wird bei Gewährung einer anderen Rentenart neu berechnet. . Bei einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich die Minderung aus der Differenz in Monaten, die ab Folgemonat Rentenbeginn zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr noch fehlen. Rechtsgrundlage bis 30.06.2014. . Bei einem Faktor von 0,108 Minderung bedeutet dies, es sind 36 Monate als Minderung berücksichtigt worden, ((36*0,3)/100 = 0,108. . Sie haben also die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres bekommen oder genau ab Vollendung. . In Anlage 4 des Bescheides steht unter "Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten" bei "Zurechnungszeit" die Summe Monate, die Ihnen ab Beginn der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr gewährt wurden.
Schießl Konradam 20.01.2015 | 15:13
Bekanntlich führen mehrere Wege nach Rom: Auch so, kann man es erklären: 41.2131 EP. x 28,61 Rentenwert =1179,10 Bruttorente^minus 127,34-10,8% 1051,76 Bruttorente. Gegenprobe, Euro 28,61 derzeitiger Rentenwert minus 10,8% - 3,09 Euro ergibt 25,52 RW,statt 28,61 Rentenwert. Rentenwert 25,52 x 41.2131 EU: 1051,76 Nicht das Hauptgericht Entgeltpunkte ändert sich, vielmehr die Zutaten Dies gilt auch für die Jährliche Anhebung zum 1.7. eines Jahres, da der Rentenwert dynamisch ist. MfG.
LSam 20.01.2015 | 18:09
User Konrad Schießl, Angelika wollte nicht wissen, wie sich die Bruttorente errechnet, vielmehr, wie der Faktor 0,108 zustande kommt. . Mir erschließt sich nicht die Logik, dies aus den verschiedenen Wegen nach Rom erläutert zu haben
Angelikaam 21.01.2015 | 15:14
Hallo, an die Antwortenden: Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Jetzt bin ich ein wenig schlauer. Angelika
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026