Hallo,
ich habe eine Frage zur Höhe der erworbenen Rentenpunkte, wenn man während des Bezugs von ALG1 noch einen Minijob ausübt.
Während des Bezugs von ALG1 werden 80% des Rentenpunkte des vorherigen Jobs erworben, das ganze bis 80% der Beitragsbemessungsgrenze. Werden dann die Rentenpunkte durch einen Minijob einfach zu den Rentenpunkten des ALG1 hinzuaddiert?
Ist meine Annahme richtig, dass bei einem Minijob bis 165 EUR pro Monat die Rentenpunkte des Minijobs einfach zusätzlich zu denen des ALG1 erworben werden, während bei einem Minijob über 165 EUR pro Monat die Rentenpunkte des ALG1 gekürzt werden und so durch den Minijob unterm Strich keine zusätzlichen Entgeltpunkte erworben werden (unter der Annahme, dass man vorher noch ekinen Minijob hatte)?
Danke für die Aufkunft,
Randi