Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Entgeltpunkte - EP Ost?

von Henne11.12.2008 | 14:54
1038 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich wohne in den neuen Bundesländern. In den 90er Jahren habe ich in den alten Bundesländern Arbeit im Baugewerbe gefunden. Dafür erhielt ich EP (West). Über den Winter bekam ich Leistungen vom Arbeitsamt, für die ich auch EP (West erhielt) Daran anschließend erhielt ich vom Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe und Übergangsgeld. Auch für diese Lohnersatzleistung erscheinen die EP bei meiner Rente N I C H T als Zeiten im Beitrittsgebiet. Ist das richtig?

5 Antworten

Rosannaam 11.12.2008 | 15:31
Ja! Die letzte Beschäftigung VOR den Sozialleistungen(von der Arbeitsagentur/DRV) war in den alten Bundesländern, deshalb gibt es sowohl für diese als auch für die nachfolgenden Soz.Leistungen EP West.
EP West?am 11.12.2008 | 21:54
Das können Sie nachlesen unter http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__228a.html Es gibt Entgeltpunkte und Entgeltpunkte (Ost). http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__254d.html Entgeltpunkte (West) stehen nicht im SGB! Die nennen sich einfach und schlicht "Entgeltpunkte". Warum? § 228 SGB 6 macht uns schon den Grund(satz) weiß: "Die Vorschriften dieses Abschnitts ergänzen die Vorschriften der vorangehenden Kapitel für Sachverhalte, die von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften der vorangehenden Kapitel an nicht mehr oder nur noch übergangsweise eintreten können." Und da es Entgeltpunkte (Ost) nur mal eben ganz vorübergehend gab ... Waaaas, die gibt es nach 18 Jahren immer noch? Iss ja `n Ding!
Gockelam 13.12.2008 | 10:29
Ich weiß nicht ob Sie wissen, was es sonst noch alles so gibt, 18 Jahre danach. Was unsere lieben Herren Kohl, Blüm und Schäuble so angerichtet haben !!!!! Alles für die armen Brüder und Schwestern.
Henneam 14.12.2008 | 17:35
In diesem Forum werden keine politischen Diskussionen ausgegackert, nur fachliche! Und dazu gehört die Info darüber, dass es Entgeltpunkte (West) gar nicht gibt, weil es Entgeltpunkte (Ost) nach der Planung von 1989 ff nur vorübergehend geben sollte. Wozu sollte man die Entgeltpunkte Entgeltpunkte (West) nennen, wenn es kurz darauf Entgeltpunkte (Ost) gar nicht mehr gegeben hätte. Wer das den neuen Bundesländern nun eingebrockt hat? Die, die sie noch immer tüchtig weiterhin wählen! Und solange das so ist, wird es wohl auch noch weiter Entgeltpunkte (Ost) geben.
Gockelam 15.12.2008 | 13:22
Ihre Art, mit der Meinung anderer Leute umzugehen, kommt mir - leider - bekannt vor und spricht für sich, aber nicht für Sie !!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026