Entgeltpunkte für Ausbildung in Berufsfachschule ?

von
Frankxx

Hallo,

ich bin 33 Jahre alt. Von 2001 bis 2004 habe ich am Berufskolleg (nicht im Betrieb) eine dreijährige Ausbildung gemacht. Der Bildungsgang hatte die Bezeichnung „dreijährige Berufsfachschule“ (so steht es auf einer Bescheinigung die ich zur Vorlage für die Deutsche Rentenversicherung bekommen habe).

Bis zum Jahr 2005 bekam man für Ausbildungszeiten 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr. Weis jemand ob ich für meine Ausbildung noch 2,25 Entgeltpunkte bekomme ?

Habe vor ca. zwei Wochen die Formulare zur Kontenklärung an die Deutsche Rentenversicherung abgeschickt. Wenn die das alles bearbeitet haben denke ich kann ich da direkt selbst mal nachfragen. Aber das kann natürlich noch etwas dauern. Daher wollte ich mal hier nachfragen ob das jemand weis.

https://rente-rentenberater.de/rentenversicherung/versicherungs-beitragsrecht/12-ausbildungszeiten.html#null

Laut dieser Seite gibt es für eine Ausbildung mit dem Bildungsgang „Berufsfachschule“ noch 2,25 Entgeltpunkte (für 3 Jahre). Ich weis jetzt aber nicht inwieweit diese Seite noch aktuell ist (steht ganz oben zumindest „zuletzt aktualisiert am 05. März 2017“).

MFG
Frank

von
Schade

Viel wichtiger wäre m.E. was Sie in 30-35 Jahren als Altersrentner tatsächlich für diese Zeit bekommen.
Da bis dahin noch unzählige Gesetzesänderungen ins Land gehen können, ist die gestellte Frage doch rein akademisch ohne große Praxisrelevanz.....fordern Sie nach Entscheidung über die Kontenklärung eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an, dann sehen Sie die derzeitige Bewertung Ihrer Zeiten.

Experten-Antwort

Hallo Frankxx,

da die Bezeichnung "Berufskolleg" in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedliche Schulsysteme oder Bildungsgänge bezeichnet, kann ich nicht beurteilen, ob es sich bei Ihrer Ausbildung um eine Fachschulausbildung handelt oder um eine Schulausbildung. Aufgrund der Bescheinigung als "Berufsfachschule" gehe ich jedoch (unter Vorbehalt) davon aus, dass es sich bei Ihrer Ausbildung um eine Fachschulausbildung handelt.

Eine Fachschulausbildung wird mit 75 Prozent des Gesamtleistungswertes bewertet, maximal mit 0,0625 Entgeltpunkten pro Kalendermonat. Bewertet werden höchstens drei Jahre der Fachschulausbildung.

Sollte es sich bei dem Berufskolleg, das Sie besucht haben, um eine Schulausbildung und nicht um eine Fachschulausbildung gehandelt haben, wird diese Zeit gar nicht bewertet.

von
Frankxx

Hallo,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich hab die Bescheinigung vom Berufskollg einmal als Bild hochgeladen. Hier der Link:
http://www.loaditup.de/841424-uv5xbzu68u.html

Ich war auf dem Robert Bosch Berufskolleg in Dortmund. Dort habe ich eine Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten absolviert (Fachrichtung: Informationstechnik). Exakt dieselbe Ausbildung wird nach wie vor dort angeboten.

Hier ein Link zu der Ausbildung die ich dort absolviert habe:
http://do.nw.schule.de/rbb/ita.html

Dort im Menü Links ist die Ausbildung unter: Dreijährige Berufsfachschule -> Informationstechnik

Wäre schön wenn ich da am Ende wirklich 2,25 Entgeltpunkte für bekommen sollte.

von
W*lfgang

Hallo Frankxx,

es wird zu ermitteln sein, ob die Ausbildung zu einem allgemeinbildenden Abschluss geführt oder der berufsbezogen Teil überwogen hat. Nur bei Letzterem ist es Fachschule und zu bepunkten.

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4ANL1R1.11

Aber laut der Webseite:

"Abschluss

Der dreijährige Bildungsgang schließt mit einer Berufsabschlussprüfung nach Landesrecht und der Fachhochschulreifeprüfung ab."

Für mich riecht das nach nur Schulausbildung (aus Ihrer Bescheinigung geht ja gar keine Art von Abschluss hervor), damit ohne Punkte. Warten Sie die Kontenklärung einfach ab.

Gruß
w.
PS: Sie können dann für diese 3 Jahre selbst 6 Punkte 'einkaufen', mit gut 40.000 EUR sind Sie dabei :-)

von
Frankxx

Hab nun auch mal meine Zeugnisse hochgeladen :)

http://www.loaditup.de/841427-g7ytgks74g.html
http://www.loaditup.de/841428-9qezhm2smx.html
http://www.loaditup.de/841429-mbcka4m5bg.html

Entgeltpunkte nachkaufen dürfte für diesen Zeitraum nicht gehen da Schule, Ausbildung und Studium zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr als Anrechnungszeit zählt und somit kein Nachkauf möglich sein dürfte (wenn ich da richtig liege).

von
W*lfgang

Zitiert von: Frankxx
Hab nun auch mal meine Zeugnisse hochgeladen :)
Frankxx,

hmm, ich lese da immer nur Fachhochschulreife, Fachhochschulreife, Fachhochschulreife ...also ein allgemeinbildender Abschluss = schulische Ausbildung.

Im ersten Zeugnis auch ein 10-wöchiges Betriebspraktikum = mögliche Berufsausbildung/Beitragszeit ...na, was wird es auch nicht rausreißen ;-) auch wenn es bei den Wartezeiten schon mal auch nur auf einen einzelnen Monat ankommt.

> Entgeltpunkte nachkaufen dürfte für diesen Zeitraum nicht gehen da Schule, Ausbildung und Studium zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr als Anrechnungszeit zählt und somit kein Nachkauf möglich sein dürfte (wenn ich da richtig liege).

Sie liegen da richtig, war ein blöde/völlig falsche Antwort von mir *schäm

Gruß
w.

von
W*lfgang

Zitiert von: W*lfgang
> Entgeltpunkte nachkaufen dürfte für diesen Zeitraum nicht gehen da Schule, Ausbildung und Studium zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr als Anrechnungszeit zählt und somit kein Nachkauf möglich sein dürfte (wenn ich da richtig liege).
Sie liegen da richtig, war ein blöde/völlig falsche Antwort von mir *schäm
änzend:

Da haben Sie mich aber auf dem falschen Fuß erwischt (wenn man seine eigenen Antworten nicht konzentriert noch mal nachliest ;-)), denn der mögliche 'Nachkauf' von Punkten bezog sich auf den erwarteten vorgezogenen Rentenbeginn mit Abschlägen (nicht für Ausbildung ab 17), um nur diese 3 Jahre 'Punktverlust auszugleichen'. Wenn da alles so bleibt/Gesetze, werden Sie vielleicht sogar in einen 6-stelligen Betrag investieren können, wenn diese Einzahlungs- und Ausgleichsmöglichkeit immer noch besteht - zz. aber erst ab Alter 50 möglich.

Sorry für das Missverständnis, ich war in Gedanken schon beim Ergebnis, ohne Sie dahin verständlich mitzunehmen.

Gruß
w.

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