Da es an dieser Stelle recht schierig ist, die Rentenberechnung hinsichtlich der in der Ihnen vorliegenden Berechnung nachzuvollziehen, rate ich Ihnen zu einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, damit der dortige Mitarbeiter die Unterlagen in Augenschein nehmen kann.