Liebe Experten,
es heißt "Beitragsgeminderte Zeiten erhalten mindestens die Entgeltpunkte, die sie als beitragsfreie Zeiten erhalten würden."
Meine Mutter war über mehrere Jahre krank (11/2001-06/2004). In dieser Zeit war sie in Altersteilzeit angestellt - erhielt also Lohnfortzahlung, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Während der ganzen Zeit wurden Beiträge an die RV bezahlt. Allerdings gibt es Monate in denen die Entgeltpunkte geringer sind, als sie als beitragsfreie Zeit wären.
Da die Krankheit/Arbeitsunfähigkeit nun über den gesamten Zeitraum bestanden hat, weiß ich nicht, wie er bewertet wird. Wird ein Durchschnitt über den gesamten Krankheits-Zeitraum ermittelt und nur zusätzliche Entgeltpunkte vergeben, wenn dieser Durchschnittswert höher als der Wert für beitragsfreie Zeiten ist? Oder werden die Beitragszeiten/-monate für Krankengeld, Arbeitslosengeld, etc. einzeln bewertet?
Kann der gesamte Zeitraum der Krankheit überhaupt als Anrechnungszeit und damit als beitragsgeminderte Zeit annerkannt werden?
Danke für Ihre/Eure Mühen und viele Grüße
Philipp