Hallo Barbara,
Sie wundern sich offensichtlich, weshalb ihre Altersrente nur um 5,08 Euro höher ist im Vergleich zur vorher bezogenen Rente. Vermutlich liegt es daran, dass bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung eine Hochrechnung in Form einer "Zurechnungszeit" erfolgt ist. Der Zeitraum der Zurechnungszeit ist aus dem "alten" Rentenbescheid ersichtlich. Im neuen Rentenbescheid dürfte die Zeit im Versicherungsverlauf als "Rentenbezugszeit mit Zurechnungszeit" notiert sein. Wenn sich nun die Pflegetätigkeit überwiegend während der bereits in der Rentenberechnung berücksichtigten Zurechnungszeit ergeben hat, wirkt sie sich im Berechnungsergebnis für diesen Zeitraum in vielen Fällen gar nicht zusätzlich positiv aus.