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Experten-Antwort

Entgeltpunkte für die Pflege eines Angehörigen

von Barbara23.01.2020 | 12:24
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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Berechnung von Entgeltpunkten für die Pflege eines Angehörigen. In der Zeit vom 01.08.2007 bis zum 31.08.2011 habe ich meinen Mann gepflegt. Die zuständige Pflegekasse hat für mich für diesen Zeitraum Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Dies wurde auch in meinem Versicherungsverlauf aufgeführt. Es wäre vielleicht auch relevant, dass ich damals EM Rente bezogen habe. (?) Bei der Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte wurde diese Tätigkeit mit insgesamt 0,1538 Entgeltpunkte ausgewertet, was dem aktuellen monatlichen Rentenbetrag von 5,08 EUR entspricht. Ich würde gerne erfahren, wie man diese Entgeltpunkte (0,1538) ermittelt. Für die Antwort bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Barbara

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

Sie wundern sich offensichtlich, weshalb ihre Altersrente nur um 5,08 Euro höher ist im Vergleich zur vorher bezogenen Rente. Vermutlich liegt es daran, dass bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung eine Hochrechnung in Form einer "Zurechnungszeit" erfolgt ist. Der Zeitraum der Zurechnungszeit ist aus dem "alten" Rentenbescheid ersichtlich. Im neuen Rentenbescheid dürfte die Zeit im Versicherungsverlauf als "Rentenbezugszeit mit Zurechnungszeit" notiert sein. Wenn sich nun die Pflegetätigkeit überwiegend während der bereits in der Rentenberechnung berücksichtigten Zurechnungszeit ergeben hat, wirkt sie sich im Berechnungsergebnis für diesen Zeitraum in vielen Fällen gar nicht zusätzlich positiv aus.

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