Ab 1.7.2007 werde ich Elternzeit mit Teilzeitbeschäftgung haben. (Dauer 15 Monate)
Meine Frau hat auch Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung (Beamtin Land Rheinland-Pfalz)
Da mir von der Versorgungsstelle meiner Frau die Auskunft erteilt wurde, dass nach gegenwärtiger Rechtslage ihre Erziehungsjahre aufgrund ihrer langfristigen Teilzeitbeschäftigung nicht berücksichtigt werden bei der Pensionsberechnung, möchte ich die Entgeldpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung für Erziehungsjahre gerne auf mein Rentenkonto haben.
Spricht grundsätzlich etwas dagegen?
Wo kann ich das entsprechende Formular runterladen, indem meine Frau auf Ansprüche aus der gesetzl. Rentenversicherung verzichtet? Müssen wir das überhaupt, da meine Frau Beamtin ist?
Gruß,
Oliver