Hallo Francis,
die Entgeltpunkte bei Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet. Das maßgebende zugrunde liegende Arbeitsentgelt wird von der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit bestimmt. Dabei werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. Für Auskünfte über die genaue Höhe wenden Sie sich daher bitte an Ihre Krankenkasse / die Agentur für Arbeit oder sehen Sie im Bescheid über die Berechnung des Krankengeldes / Arbeitslosengeldes nach.
Um Ihnen die weitere Berechnung der Entgeltpunkte zu zeigen, gehe ich hier mal davon aus, dass das maßgebende zugrunde liegende Arbeitsentgelt 4.900,- € beträgt:
4.900,- € x 0,8 = 3920,- € monatlich
Da es sich um eine Beitragszeit im Beitrittsgebiet handelt, wird das Entgelt noch mit dem (vorläufigen) Wert der Anlage 10 zum SGB VI vervielfältigt und anschließend durch das (vorläufige) Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt:
3.920,- € x 1,1248 = 4.409,22 €
4.409,22 € : 37.873,00 € = 0,1164 Entgeltpunkte (Ost) monatlich
Bitte beachten Sie, dass momentan nur die vorläufigen Berechnungswerte für das Jahr 2018 zur Verfügung stehen. Diese bleiben nur bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 oder 2019 maßgebend. Bei einem späteren Rentenbeginn werden sie durch die endgültigen Werte ersetzt, was zu (geringfügigen) Abweichungen bei der Berechnung der Entgeltpunkte führen kann.