Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Entgeltpunkte für Krankengeld/ALG1

von Francis24.10.2018 | 22:19
1498 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Mein Verdienst liegt bei knapp 4900€ Brutto pro Monat im Osten. Ich beziehe jetzt knapp 13 Monate Krankengeld und bald steht ALG 1 bzw. EM-Rente an. Wieviel Entgeltpunkte gibt es für das Krankengeld bzw. ALG 1. Mein Krankengeld beträgt im Moment: 3.100€ Brutto ALG1 voraussichtlich: 2130€

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Francis,

die Entgeltpunkte bei Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelts berechnet. Das maßgebende zugrunde liegende Arbeitsentgelt wird von der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit bestimmt. Dabei werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. Für Auskünfte über die genaue Höhe wenden Sie sich daher bitte an Ihre Krankenkasse / die Agentur für Arbeit oder sehen Sie im Bescheid über die Berechnung des Krankengeldes / Arbeitslosengeldes nach.

Um Ihnen die weitere Berechnung der Entgeltpunkte zu zeigen, gehe ich hier mal davon aus, dass das maßgebende zugrunde liegende Arbeitsentgelt 4.900,- € beträgt:

4.900,- € x 0,8 = 3920,- € monatlich

Da es sich um eine Beitragszeit im Beitrittsgebiet handelt, wird das Entgelt noch mit dem (vorläufigen) Wert der Anlage 10 zum SGB VI vervielfältigt und anschließend durch das (vorläufige) Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt:

3.920,- € x 1,1248 = 4.409,22 €

4.409,22 € : 37.873,00 € = 0,1164 Entgeltpunkte (Ost) monatlich

Bitte beachten Sie, dass momentan nur die vorläufigen Berechnungswerte für das Jahr 2018 zur Verfügung stehen. Diese bleiben nur bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 oder 2019 maßgebend. Bei einem späteren Rentenbeginn werden sie durch die endgültigen Werte ersetzt, was zu (geringfügigen) Abweichungen bei der Berechnung der Entgeltpunkte führen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Rentenuschiam 25.10.2018 | 05:33
Guten Morgen, Entgeltpunkte werden errechnet, indem das gemeldete rv-pflichtige Bruttoarbeitsentgelt eines Kalenderjahres durch das Durchschnittsentgelt für das jeweilige Jahr geteilt wird. Die Höhe des Durchschnittsentgeltes finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Beispiel: RV-Pflichtiges Einkommen 2017: 46.000,- EUR geteilt durch 37.103,- EUR ergibt 1,240 Entgeltpunkte MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026