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Experten-Antwort

Entgeltpunkte für Pflege bei Vollrente

von Sigrid19.01.2018 | 23:45
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5 Antworten

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Guten Abend oder auch schon gute Nacht, ich habe gehört, dass man bei einer Alters-Vollrente keine EP für die Pflege von Angehörigen bekommt. Hierzu dürfte man höchstens eine 99%-tige Teilrente beziehen. Ist das so richtig und spielt die Regelaltersgrenze hierbei eine Rolle.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sigrid,

wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters beziehen und daneben eine Person nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mindestens 2 Tage) pflegen, werden für diese Pflegezeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze Zuschlagsentgeltpunkte zur Rente ermittelt. Das gilt für Pflegezeiten ab 01.01.2017.

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden Sie als Bezieher einer Vollrente wegen Alters allerdings versicherungsfrei, sodass Sie keine Zuschlagsentgeltpunkte mehr erhalten, wenn sie weiterhin eine andere Person pflegen. Beziehen Sie nach Erreichen der Regelaltersrente allerdings nur eine Teilrente (z. B. in Höhe von 99 %), sind Sie weiterhin (bzw. wieder) versicherungspflichtig. Dann erhalten Sie jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres Zuschlagsentgeltpunkte für Pflegezeiten des Vorjahres.

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4 Antworten

Fastrentneram 20.01.2018 | 07:41
Die Rentenversicherungspflicht endet mit Bezug einer Altersvollrente ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Oder anders: Wenn Sie möchten, dass die Pflegekasse weiter Beiträge für Sie als Pflegeperson zahlt, müssen Sie bei Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze eine Teilrente von mindestens 99% beantragen. Endet die Pflege, sollten Sie sofort wieder Ihre Vollrente beantragen. Ob eine Teilrente sinnvoll ist, hängt von der Rentenhöhe und den eingezahlten Pflegebeiträgen ab. Diesbezüglich können Sie sich aber bei der DRV beraten lassen.
KSCam 20.01.2018 | 12:49
Ergänzung zum Vorbeitrag, das ist eigentlich immer sinnvoll, 1% Rentenverzicht kann man i.d.R.verschmerzen und dafür die Aussicht dass sich die Rente künftig Jahr für Jahr durch die Pflege zusätzlich steigert. Man stelle sich nur mal vor eine 65 jährige Regelaltersrentnerin muss noch 20 Jahre lang ihren pflegebedürftigen Ehemann zuhause pflegen. Habe bei mir derzeit einen Fall laufen bei dem der 1% Verzicht zwar monatlich 8 € kostet, durch Pflege in aber die Monatsrente künftig jährlich um etwa 20 € steigt. Pflegt die Dame noch 20 Jahre hat sie dann 400 € mehr Rente als heute. Da gibts nicht viel zu grübeln. Mal gespannt bis wann die Lobby der Pflegekassen aufwachen und unsere Parlamentarier die Vorschrift wieder ändern.....:)
KSCam 20.01.2018 | 21:49
Nö macht es sicher nicht: selbst wenn die Witwenrente gekürzt wird bleiben von den 20 € mehr eigene Rente noch 12 € übrig, weil sich die Witwenrente dann um 8 € lürzt - und auch das summiert sich. Und sobald die Dame Witwe wird und den Gatten nicht mehr pflegt, wird Sie statt der 99% Rente wieder die volle Rente bekommen. Das rechnet sich auch dann noch.
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