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Experten-Antwort

Entgeltpunkte fur Zeitsoldaten nach Nachversicherung

von Thomas_B30.03.2012 | 14:27
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4 Antworten

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Als Zeitsoldat (4Jahre/89-93) wurde ich nachversichert. Die Bemessungsgrundlage für die Nachversicherung ist ja nicht vergleichbar mit dem üblichen SV-Brutto eines Nichtbeamtenarbeitsverhältnisses, sondern viel niedriger. a) Gibt es hierfür einen Ausgleich / Mindestentgeltpunkte bei der Berechnung einer TeilEu-Rente? b)Gilt die Zeit als beitragsgeminderte Zeit? c)Sind das Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas B!

Es handelt sich um Pflichtbeitragszeiten. Die spätere Rentenhöhe (Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente) bemisst sich nach dem nachversicherten Bruttogehalt. Besonderheiten gegenüber sv-pflichtig Beschäftigten ergeben sich nicht. Sie stellen richtig fest, dass Ihre damaligen Bruttobezüge und damit die Entgeltpunkte niedriger sind als die von vergleichsweise versicherungspflichtigen Arbeitnehmern. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für Pflichtbeiträge, die vor 1992 gezahlt wurden, sog. Mindestentgeltpunkte.

In einer Auskunfts- und Beratungsstelle erhalten Sie weitere Informationen zur den Auswirkungen der Nachversicherung, Rentenhöhen und den ergänzenden Altersvorsorgemöglichkeiten - insbesondere zur staatlich geförderten Altersvorsorge.

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3 Antworten

Schadeam 30.03.2012 | 14:34
a)nein b) nein c) Pflichtbeiträge
Zeitgeistam 30.03.2012 | 20:33
Ich finde es beschämend, daß man diejenigen die Ihren Kopf für Ihr Vaterland hinhalten sollen, mit so wenig Rentenpunkten abspeiißt. Traurig, Traurig. Ja, Kinder müßte man kriegen können, da gäbe es 3 Rentenpunkte pro Kind. Das will was heissen.
W*lfgangam 31.03.2012 | 13:03
Hallo Zeitgeist, was erwarten Sie denn? Thomas_B waren als Zeitsoldat NICHT Mitglied der Rentenversicherung - bekommen dennoch ohne eigene Beitragsleistung eine Rente für diese Zeit. Wenn der Bund dafür so wenig nachzahlt, wäre der Ansprechpartner dieser, wie er seine 'Kopfhinhalter' anschließend honoriert - oder? Nebenbei, die Mutter/oder der Vater muss den Blag erst mal 3 Jahre erziehend am Leben gehalten haben, bevor es die Punkte dafür gibt ...das ist keine pauschale Wurfprämie - vielleicht würden Sie es in diesem Falle doch eher bevorzugen, ohne Geschrei geruhsam mit der Knarre Wache zu schieben. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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