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Experten-Antwort

Entgeltpunkte in Abhängigkeit vom Durchschnittsverdienst

von Daniel01.04.2021 | 13:58
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2 Antworten

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Hallo, die Renten werden bekanntlich 2021 nicht erhöht, da u.a. der Durchschnittsverdienst nicht gestiegen ist. Nun ist ein Faktor bei der Ermittlung Entgeltpunkte aber auch dieser Durchschnittsverdienst. Auf meiner diesjährigen Übersicht für 2020 ist der Durchschnittsverdienst 2020 jedoch höher als der Durchschnittsverdienst 2019 auf der Rentenübersicht für das Jahr 2019. Wird die Berechnung der Entgeltpunkte später (wann?) korrigiert, weil der Durchschnittsverdienst immer ein im Voraus getätigter Schätzwert ist?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund Ihrer Schilderung muss man davon ausgehen, dass Sie sich noch nicht im Rentenbezug befinden und eine Auskunft über die zurückgelegten Versicherungszeiten und die daraus resultierenden Entgeltpunkte vorliegen haben.

Entscheidend für die Ermittlung der Entgeltpunkte sind die vorliegenden oder vorläufigen Durchschnittswerte im Zeitpunkt des Rentenbeginns. Für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr wird als Durchschnittsentgelt der Betrag zugrunde gelegt, der für diese Kalenderjahre vorläufig bestimmt ist. Die Bestimmung des maßgebenden Durchschnittsentgelts ist ausschließlich vom Rentenbeginn der zu berechnenden Rente abhängig.

Das bedeutet, dass, sobald die tatsächlichen Durchschnittsentgelte vorliegen, die Entgeltpunkte maschinell neu ermittelt werden in der vorliegenden Auskunft.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

für das laufende und vorhergehende Kalenderjahr werden bei der Rentenberechnung für die Renteninformation vorläufige Durchschnittsentgelte zugrunde gelegt.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 wird also in der Renteninformation, die Sie im Jahr 2022 bekommen werden, durch das endgültige Durchschnittsentgelt ersetzt werden.

Ist der endgültige Wert niedriger als der vorläufige, ergeben sich mehr Entgeltpunkte, was sich auch bei den bisherigen Werten für die Hochrechnung steigernd auswirkt. Andersherum gilt das Gegenteil.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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