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Experten-Antwort

Entgeltpunkte( Ost?) bei Rentenbezug in alten Bundesländern

von Stine26.04.2011 | 21:21
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4 Antworten

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Mitte der 1990er Jahre zog ich in die alten Bundesländer und pendelte in die neunen Bundesländer zur Arbeit, was bei meiner Rente Entgeltpunkte ost bewirkte. Dann wurde ich mit Wohnsitz in Bayen arbeitslos, auch mit EP ost. Später in Bayern Erwerbsmindrungsrentner auch wiederum mit Entgeltpunkten ost. Bald werde ich 65 und Altersrentner und möchte dabei meine Rente neu berechnen lassen. Frage 1: bedarf es dazu eines Antrags? Frage 2: Stimmen die Entgeltpunkte ost trotz meines nahezu 20 Jährigen Aufenthalts in den alten Bundesländern auch für meine Zeiten des Rentenbezug und ALG-bezuges?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Drei Monate vor der Regelaltersgrenze erhalten Sie maschinell einen Umwandlungsantrag, den einfach ausfüllen und zurückschicken. An der Berechnung der EP Ost verbleibt es.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-_-am 27.04.2011 | 01:56
Antwort 1: Nein. Antwort 2: Ja.
hegehosaam 27.04.2011 | 07:59
Wann sind Sie denn genau in die alten Bundesländer verzogen? Wenn Sie am 18. Mai 1990 Ihren Wohnsitz in den alten Bundesländer hatten, dann sind die bis zum 18. Mai 1990 im Beitrittsgebiet zurückgelegten Beitragszeiten nicht mit EP (Ost) zu bewerten. Bei den danach im Beitrittsgebiet zurückgelegten Beitragszeiten verbleibt es allerdings bei der Bewertung mit EP (Ost).
hegehosaam 27.04.2011 | 08:02
Vergessen Sie's getrost. Hab den Sachverhalt leider zu flüchtig gelesen. Sie sind ja nicht Mitte 1990 in die alten Bundesländer verzogen, sondern Mitte der 90-er. Dann ist das grad Geschriebene für Sie nicht relevant. Sorry.
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