Hallo Harald Seitz,
dem Beitrag von „Claire Grube“ kann mit folgender Anmerkung zugestimmt werden. Für eine Beschäftigung, die im Beitrittsgebiet ausgeübt wird, gelten bei Teilrenten niedrigere Hinzuverdienstgrenzen als bei einer Beschäftigung in den alten Bundesländern. Im Unterschied zur Witwenrente wird bei der Altersrente also auf den Beschäftigungsort und nicht auf den Wohnort abgestellt.