ich bin Ehefrau eines Spätaussiedlers nach §§7 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes und bin seit 1994 in Deutschland.
Bekomme ich für meine in Kasachstan geborene Kinder (1981, 1988) Entgeltpunkte für die Rente? Meine Kinder sind ebenfalls seit 1994 in Deutschland.
Vielen Dank für die Antworten!
Lara
07.01.2013, 15:13
von
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Beim Ehegatten eines Spätaussiedlers können für Erziehungszeiten vor dem Zuzug nach Deutschland keine Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
07.01.2013, 15:30
von
Jockel
Hinsichtlich der Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wird empfohlen eine übereinstimmende Erklärung abzugeben, damit geprüft werden kann, ob die Zeiten dem nach dem FRG berechtigten Ehepartner übertragen werden können.
07.01.2013, 16:45
von
Ralph
Die Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung ist nur innerhalb eines Jahres nach dem Zuzug nach Deutschland möglich (§28b FRG).
07.01.2013, 17:43
Experten-Antwort
Zur Klärung des Sachverhalts ist eine Beratung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert. Zum Auffinden einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe nutzen Sie gern die Beratungsstellensuche auf dieser Seite.
07.01.2013, 17:49
von
Lara
dass die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung nicht beücksichtigt werden, ist mir bereits bekannt, wie ist es aber mit einem Renten-Entgeltpunkt für die bis 1992 geborenen Kinder?
07.01.2013, 19:15
von
Gigi
Zitiert von: Lara
dass die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung nicht beücksichtigt werden, ist mir bereits bekannt, wie ist es aber mit einem Renten-Entgeltpunkt für die bis 1992 geborenen Kinder?
Wenn Ihnen bekannt ist das Ihnen keine Kindererziehungszeiten angerechnet werden können ist dies doch egal. Gigi
08.01.2013, 07:07
von
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Zitiert von: Lara
dass die Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung nicht beücksichtigt werden, ist mir bereits bekannt, wie ist es aber mit einem Renten-Entgeltpunkt für die bis 1992 geborenen Kinder?
Entgeltpunkte kann es nur für Zeiten geben, die auch anrechenbar sind...