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Experten-Antwort

Entgeltpunkte West oder Ost?

von Gerhard Hornauer20.05.2014 | 09:57
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3 Antworten

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Ich bin bei einer Fa, mit Sitz in München im beschäftigt. Von 1990 bis 1994 war ich im auftrag der Fa. im Außendienst in Sachsen beschäftigt. Hat diese zeitweise Beschäftigung in den Neuen Bundesländern für diesen Zeitraum Auswirkungen auf die Entgeltpunkte West oder Ost und ggf. wie wirkt sich der Sachverhalt auf die Rentenberechnung aus? Vielen Dank für die Antwort. gh

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard Hornauer,

ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "Sternsucher" anschließen.

Maßgebend ist der Beschäftigungsort. Da dieser bei Ihnen in Sachsen war, werden Ihnen vermutlich Entgeltpunkte Ost zugeordnet. Ob dem so ist, können Sie einem Ihnen bereits übersandten Versicherungsverlauf entnehmen. Sollten Sie noch keinen haben, können Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.

Die Entgeltpunkte Ost werden bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert Ost multipliziert, solange es noch keine Einkommensangleichung zwischen Ost und West gibt.

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2 Antworten

GroKoam 20.05.2014 | 10:12
München liegt im Süden der Republik ergo bekommen Sie Entgeltpunkte Süd.
Sternsucheram 20.05.2014 | 12:02
Schauen Sie bitte in Ihren Versicherungsverlauf. In den genannten Zeiträumen müsste eine Unterscheidung "Beitrittsgebiet" erscheinen, da der Tätigkeitsort in Sachsen war. D.h. dann auch, dass das Einkommen mit einem Faktor aufgewertet wird. Es würden sich Ost-Entgeltpunkte ergeben, die dann auch mit dem Ost-Rentenwert bewertet werden. Fordern Sie eine Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen an, aus dieser wird deutlich, wie die Ost-Zeiten berechnet werden. Bei Fragen an eine Beratungsstelle d. Rentenversicherung wenden.
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