Hallo Gerhard Hornauer,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von "Sternsucher" anschließen.
Maßgebend ist der Beschäftigungsort. Da dieser bei Ihnen in Sachsen war, werden Ihnen vermutlich Entgeltpunkte Ost zugeordnet. Ob dem so ist, können Sie einem Ihnen bereits übersandten Versicherungsverlauf entnehmen. Sollten Sie noch keinen haben, können Sie eine Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern.
Die Entgeltpunkte Ost werden bei der Rentenberechnung mit dem aktuellen Rentenwert Ost multipliziert, solange es noch keine Einkommensangleichung zwischen Ost und West gibt.