Hallo Paula,
wir schließen uns den bisherigen Beiträgen im Forum an.
Die für eine Altersversorgung im Zuge der Entgeltumwandlung verwendeten beitragsfreien Entgeltbestandteile sind kein Arbeitsentgelt.
Der Arbeitgeber bescheinigt in der Entgeltbescheinigung das bisherige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von beitragsfreier Entgeltumwandlung.