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Entgeltumwandlung & Übergangsgeld

von paula16.02.2009 | 16:23
2939 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Verstehe ich das richtig, dass mein Übergangsgeld bzw. Krankengeld ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung berechnet wird? Woher weiß die Krankenkasse den Anteil der Entgeltumwandlung?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Paula,

wir schließen uns den bisherigen Beiträgen im Forum an.

Die für eine Altersversorgung im Zuge der Entgeltumwandlung verwendeten beitragsfreien Entgeltbestandteile sind kein Arbeitsentgelt.

Der Arbeitgeber bescheinigt in der Entgeltbescheinigung das bisherige Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung von beitragsfreier Entgeltumwandlung.

2 Antworten

Knut Rassmussenam 16.02.2009 | 17:08
Durch die normalen Entgeltmeldungen, die die Arbeitgeber zu leiten haben. Da werden die sv-pflichtigen Entgeltbestandteile gemeldet - und nur diese sind für Rente, Krnakengeld etc von Bedeutung.
Chrisam 16.02.2009 | 18:21
Der Arbeitgeber füllt zur Errechnung des Kranken- und Übergangsgeldes eine Verdienstbescheinigung aus. Darin wird der Anteil dann bestätigt.
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