Guten Morgen,
ich möchte eine Entgeltumwandlung mit meinem Arbeitgeber vereinbaren.
1) Es gibt ja die Möglichkeit steuer- und sozialversicherungsfrei bis 2904 Euro im Jahr 2015 umzuwandeln.
2) Und zusätzlich die Möglichkeit höchstens 1800 Euro im Jahr 2015 nur steuerfrei umzuwandeln.
Ich habe hier im Forum gelesen, dass man, um mit dem Bruttoverdienst unter die Hinzuverdienstgrenze einer EMR zu kommen, bis zu der Grenze von 2904 Euro dies möglich ist.
Wenn nun aber der Betrag, den man vom Bruttoverdienst abziehen kann, durch einen Pflichtbeitrag zur Zusatzversorgungskasse (der netto abgezogen wird) reduziert wird, dann sind es ja nicht mehr 2904 Euro, die man vom Bruttoverdienst abziehen kann.
Kann man bei solch einem Fall noch einen gewissen Betrag von Punkt 2) abziehen?
Beispiel 1:
Verdienst 1200 Euro
Entgeltumwandlung 242 Euro - Pflichtbeitrag 50 Euro = 182 Euro (die man vom Bruttoverdienst abziehen kann)
Beispiel 2:
Verdienst 1200 Euro
Entgeltumwandlung 242 Euro - Pflichtbeitrag 50 Euro = 182 Euro
man erhöht nun den Betrag von 182 Euro, um 50 Euro (was nur steuerfrei ist und nicht sozialabgabenfrei; wie in Punkt 2) oben genannt)
dann kann man wieder 242 Euro vom Bruttoverdienst abziehen?
Ist Beispiel 2 für die Reduzierung des Bruttogehalts bei einer EMR machbar?
Ich möchte nämlich unbedingt etwa 242 Euro von meinem Bruttogehalt abziehen.
Ich hoffe ihr könnt mir folgen.
Danke schon im Voraus.