Hallo,
bei meinem alten AG habe ich 100 EUR/Monat in eine betr. Pensionskasse eingezahlt. Mein Gehalt war unter der BMG.
Nun habe ich den AG gewechselt und bin wegen des rel. hohen variablen Gehaltsanteils mal über mal unter der BMG. Ich zahle weiterhin die 100 EUR/Monat in die Pensionskasse ein.
Lohnt es sich eigentlich noch, wenn man oberhalb der BMG ist, in die Pensionskasse einzuzahlen? Bzw. wie wird der Abzug vom Brutto dann errechnet z.B. BMG 3750EUR/Mon. für KV => 3800 Brutto - 100 = 3700, somit wäre mein KV Vorteil dann nur 50 EUR oder wird der Pensionskassenbeitrag von den 3750 abgezogen?
(das gleiche bei RV: z.B. 5550 brutto, 100 abgezogen => rv-pflicht dann auf 5450 oder auf 5400 EUR)
Wenn ich sozusagen keinen Vorteil aufgrund gesparter KV-Beiträge hätte, weil nach Abzug des Beitrags das Brutto trotzdem über der BMG liegt, wie erfolgt dann die Bewertung bei der Rente? (ist dann die Rente trotzdem voll sv-pflichtig)?
Danke.