Entgeltumwandlung während Elternzeit

von
Hubert

Seit 1.11.2002 lasse ich einen Teil meines Verdiensts von meinem Arbeitgeber an die betriebliche Unterstützungskasse weiterleiten (Entgeltumwandlung). Nun bin ich vom 1.8.2011 bis 31.7.2013 in Elternzeit. Mein Arbeitgeber bietet mir an, die Entgeltumwandlung während dieser Zeit durch eigene Einzahlungen weiterlaufen zu lassen. Nun meine Frage: lohnt sich das? Von meiner späteren Betriebsrente werden 17,45% an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen abgezogen, die Betriebsrente ist zudem zu versteuern. Der übliche Vorteil der Entgeltumwandlung (ich brauche die für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzten Lohnbeträge nicht zu versteuern und muss auch keine bzw. geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen) entfällt, da ich während der Elternzeit kein Arbeitsentgelt erhalte und statt dessen privates Vermögen einzahlen muss.

Experten-Antwort

Hallo Hubert,

leider können wir Sie in diesem Forum nicht über die Ertragsmöglichkeiten Ihrer betrieblichen Altersvorsorge beraten. Bitte lassen Sie sich hierzu ggf. durch die Unterstützungskasse beraten.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?