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Experten-Antwort

Entgeltumwandlung

von Sabrina7520.04.2015 | 06:49
1456 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Wenn ich im öffentlichen Dienst über eine Entgeltumwandlung in die VBL Extra einzahle, bzw. mein Arbeitgeber, dann gilt doch für die Hinzuverdienstgrenze einer teilweisen Erwerbsminderungsrente das um den Entgeltumwandlungsbetrag reduzierte Bruttogehalt, oder? Danke und Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2015 | 09:59

Hallo, Sabrina75,

Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden, werden nicht als Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsmindung berücksichtigt, sofern sie steuerfrei sind und 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der RV nicht übersteigen (d.h. 4% von 72.600 Euro = 2.904 Euro -> monatlich 242 Euro).

7 Antworten

Sabrina75am 20.04.2015 | 09:06
Ein Beispiel dafür für das, was ich meine: Ich verdiene 1000 Euro brutto Dann vereinbare ich eine Entgeltumwandlung von 200 Euro Dadurch liegt mein Bruttoverdienst nur noch bei 800 Euro Werden bei der Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungrente überschritten ist, die 800 Euro dafür herangezogen oder die 1000 Euro.
Kai-Uweam 20.04.2015 | 08:56
Anrechnungsfrei bleibt der Betrag, der steuerfrei vom Brutto umgewandelt wird. Sofern dieser 4% des Jahresbruttos übersteigt, wird er sowohl steuer- als auch anrechnungspflichtig. Auszug aus §1 SvEV Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen [...] steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung; dies gilt auch für darin enthaltene Beträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen [...]
Jan Vollmeram 20.04.2015 | 10:19
Nur Nebenbei zur Betriebsrente bemerkt: Künftige Betriebsrenten werden bei Arbeitnehmern, deren Entgelt unter der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 6.050 € pro Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung West liegt, gleich dreifach gekürzt. Die gesetzliche Rente fällt infolge der ersparten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus und gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner müssen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von aktuell bis zu 18,8 % der Betriebsrente zahlen. Schließlich wird die Betriebsrente nachgelagert und daher mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. So kommt es, dass die Netto-Betriebsrente im Alter in vielen Fällen auf die Hälfte absinken kann. (Von dem was in den Taschen von Versicherung und Vermittler landen mal hier ganz abgesehen, was im Grunde einen 4. Kürzungsfaktor darstellt.) Wenn man aber in der Beitragsphase die Hälfte des Bruttobeitrags bei den Sozialabgaben und Steuern einspart und andererseits in der Rentenphase die Hälfte der Brutto-Betriebsrente für die dreifache Kürzung abgeben muss, lohnt sich die betriebliche Altersversorgung kaum noch. Das gilt vor allem dann, wenn es keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt und die betriebliche Altersversorgung somit rein arbeitnehmerfinanziert wird.
Ilse O.am 20.04.2015 | 12:39
Zweifel schläfert man ein, indem man Hoffnungen weckt.
W*lfgangam 20.04.2015 | 20:09
...mein 'allgemeines Statement' dazu - wer nichts zurücklegt/anspart (mit welcher fragwürdigen Rendite auch immer) und die möglichen 100/200/300 EUR Mehr-Altersvorsorge doch gerne hätte/benötigt, muss sich hinterfragen, ob das 'Mehr-Einkommen' lieber jetzt verjuxt wird, oder doch ans Alter gedacht wird mit zusätzlicher Einnahmequelle. Bei erwartetem Fall in die zusätzliche Sozialleistung im Alter/Sozialamt/Grundsicherung, lohnt sich ein Beitrag in die zusätzliches Altersvorsorge (bei aktuell immer noch vollständiger Anrechnung) natürlich gar nicht. Aber, die Frage von Sabrina75 war eine andere, die auf 'reduziertes Einkommen'/Einkommensanrechnung bei Teil-EM-Rente abzielt, und da ist auch das ein Weg, die Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten und so aktuell ein Mehr an Gesamteinkommen zu erreichen und hinten raus noch von zu profitieren. Gruß w.
Roland W.am 21.04.2015 | 09:06
lohnt sich die betriebliche Altersversorgung kaum noch. Das gilt vor allem dann, wenn es keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt und die betriebliche Altersversorgung somit rein arbeitnehmerfinanziert wird.
...mein 'allgemeines Statement' dazu - wer nichts zurücklegt/anspart (mit welcher fragwürdigen Rendite auch immer) und die möglichen 100/200/300 EUR Mehr-Altersvorsorge doch gerne hätte/benötigt, muss sich hinterfragen, ob das 'Mehr-Einkommen' lieber jetzt verjuxt wird, oder doch ans Alter gedacht wird mit zusätzlicher Einnahmequelle. Bei erwartetem Fall in die zusätzliche Sozialleistung im Alter/Sozialamt/Grundsicherung, lohnt sich ein Beitrag in die zusätzliches Altersvorsorge (bei aktuell immer noch vollständiger Anrechnung) natürlich gar nicht. Aber, die Frage von Sabrina75 war eine andere, die auf 'reduziertes Einkommen'/Einkommensanrechnung bei Teil-EM-Rente abzielt, und da ist auch das ein Weg, die Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten und so aktuell ein Mehr an Gesamteinkommen zu erreichen und hinten raus noch von zu profitieren. Gruß w.
Tu mehr Butter bei die Fische anstelle dieses quasi Haferschleims, oder behalt dein Quark für dich!
P. Bogdanovicam 23.04.2015 | 16:03
Die Betriebsrente ist insbes. infolge der hohen Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) mit insges. ca. 18 % im Auszahlungsfalle eine echte Totgeburt. Das macht die Betriebsrente für die Meisten völlig unrentabel, da zudem die Betriebsrente auch noch voll zu versteuern ist und man gleichzeitig seine gesetzliche Altersrente reduziert. Nur wenige Arbeitgeber sind bereit und in der Lage, die Betriebsrente durch großzügige Zuschüsse für die Arbeitnehmer rentabel zu machen. Gerade auch deshalb weil diese Zuschüsse zur Betriebsrente dann doch großenteils nicht beim Arbeitnehmer, sondern über Abzüge bei der Steuer und der Krankenkasse des Arbeitnehmers landen. Das weiß die Politik und versucht die vorgeschobenen Reformvorschläge in die Länge zu ziehen, die im Endeffekt nichts bringen. Was wirklich helfen würde, ist die Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen zumindest wieder auf die Hälfte, auf ca. 9 % zurückzufahren. Aber dazu will oder kann man zumindestens zur Zeit nicht verzichten. Auf jeden Fall geht das Vertrauen in die Politik verloren.
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