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Zur Experten-Antwort springenHallo, Sabrina75,
Entgeltteile, die durch Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden, werden nicht als Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsmindung berücksichtigt, sofern sie steuerfrei sind und 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der RV nicht übersteigen (d.h. 4% von 72.600 Euro = 2.904 Euro -> monatlich 242 Euro).
Tu mehr Butter bei die Fische anstelle dieses quasi Haferschleims, oder behalt dein Quark für dich!lohnt sich die betriebliche Altersversorgung kaum noch. Das gilt vor allem dann, wenn es keinen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt und die betriebliche Altersversorgung somit rein arbeitnehmerfinanziert wird....mein 'allgemeines Statement' dazu - wer nichts zurücklegt/anspart (mit welcher fragwürdigen Rendite auch immer) und die möglichen 100/200/300 EUR Mehr-Altersvorsorge doch gerne hätte/benötigt, muss sich hinterfragen, ob das 'Mehr-Einkommen' lieber jetzt verjuxt wird, oder doch ans Alter gedacht wird mit zusätzlicher Einnahmequelle. Bei erwartetem Fall in die zusätzliche Sozialleistung im Alter/Sozialamt/Grundsicherung, lohnt sich ein Beitrag in die zusätzliches Altersvorsorge (bei aktuell immer noch vollständiger Anrechnung) natürlich gar nicht. Aber, die Frage von Sabrina75 war eine andere, die auf 'reduziertes Einkommen'/Einkommensanrechnung bei Teil-EM-Rente abzielt, und da ist auch das ein Weg, die Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten und so aktuell ein Mehr an Gesamteinkommen zu erreichen und hinten raus noch von zu profitieren. Gruß w.
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