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Entlassung

von Elisabeth11.02.2012 | 20:31
1541 Ansichten
3 Antworten

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Weil ich aus gesundheitlichen Gründen entlassen wurde, will das Verwaltungsgericht meine komplette Rentenakte haben. Eine Schweigepflichtentbindung hab ich nicht unterschrieben und ich wurde auch nicht danach gefragt. Darf die DRV die komplette Akte dem VG übergeben?

3 Antworten

Nixam 11.02.2012 | 22:35
Ohne Schweigepflichtsentbindung wird der RV-Träger keine Akte an das Gericht übersenden können. Außerdem werden nur die medizinischen Unterlagen nach dort übersandt, was ohne Schweigepflichtsentbindung nicht möglich ist. Dann allerdings sollten Sie Probleme vor Gericht bekommen. Somit wird man früher oder später schon bezüglich der Schweigepflichtsentbindung auf Sie zukommen, falls die Rentenakte des RV-Trägers für das Verwaltungsgericht von Belang ist. Viele Grüße Nix
Elisabetham 12.02.2012 | 11:56
Danke Nix! Nun bin ich etwas beruhigt.
Elisabetham 14.02.2012 | 20:22
Ich habe heute mit meinem RA gesprochen, der wusste auch nicht Bescheid. Der DRV Chat meinte, dass die DRV meine Akte ohne Schweigepflichtentbindung verschicken dürfte. Nix, ich glaube dir, Aber Spaß macht die Sache nicht.
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