Den Rehaentlassbericht können Sie natürlich bekommen. Da haben Sie sogar einen Rechtsanspruch drauf.
Sie sollten dies in der Rehaklinik ( ihrem zuständigen Arzt ) angeben
und um Zusendung des Entlassberichtes bitten.
Wenn medizinisch - meistens aus psychischen Gründen - nichts dagegen spricht, wird dies auch gemacht.
Bekommen Sie ihn dann von dort - aus welchen Gründen auch immer - nicht, können Sie ihn von ihrem behandelndem Arzt oder direkt bei dem Kostenträger der Massnahme ( RV / KK ) anfordern und bekommen ihn dann auch.
Das ihr behandelnder Arzt den Bericht kriegen sollte - wenn nicht gar muß - ist doch wohl klar.
Wie soll er sonst wissen wie Sie dort behandelt wurden und welche Vorschläge die Rehaärzte für die Weiterbehandlung - die ihr Arzt dann ja durchführt - gemacht haben...
Das Sie jetzt erst nach 1 Woche die Schweigepflichtserklärung unterschreiben sollen ist sogar relativ spät.
ich kenne es so, das gleich am 1 oder 2 Tag so ein Formular ausgefüllt werden muß.
Aber das ist sicher von Klinik zu Klinik verschieden.
Das man nicht mit der Schweigepflichtsentbindung warten kann bis nach dem Ende der Reha und bis in dann jeder Patient zur Kenntnis genommen hat und " abgesegnezt " hat , ist doch wohl auch völlig klar.
Wie sollte so etwas wohl in der Praxis gehen ? Soll die Klinik alle Berichte erst an die Patienten senden und um Genehmigung / Freigabe
bitten sie dann erst an die entsprechenden Stellen weiterleiten zu dürfen oder wie ?
Und das ganze " Verfahren " dauert dann Wochen oder Monate dadurch länger ?
Das ist doch völlig Wetlfremd so etwas zu fordern..
Warum die DRV auf dem Formular nicht drauf steht ?
Fragen Sie doch einfach in der Klinik mal nach. Dann wissen Sie auch das.
Vielleicht weil es verschiedene Formulare gibt ?
Vielleicht weil die Krankenkasse in ihrem Fall der Kostenträger ist und nicht die RV ?
Dann hätte die RV ja mit der Rehamassnahme nichts zu tun und warum sollten die dann auch einen Bericht automatisch erhalten und dafür dann eine unnötige Freigabe erteilt werden.
Ansonsten rate ich ihnen grundsätzlich auch zur Vorsicht mit der Freigabe der Daten/Berichte , aber
" Stammtischparolen " , nicht nachprüfbare Storys aus dem Internet, übermässige Vorsicht und Mißtrauen gegen jeden und alles was dort in der Klnikik abläuft , bringen Sie nun auch nicht weiter.
Wenn Sie die Weitergabe von Berichten grundlos verweigern , könnte ihnen dies als Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten ausgelegt werden und entsprechende Folgen für Sie haben.