Ja, das ist leider ein großes Problem und zwar ausnahmslos speziell bei schweren psychischen/psychiatrischen Erkrankungen.
Wenn die Rehaklinik der Meinung ist, das wenn der Patient/Rehabilitant Kenntnis des Rehaentlassberichtes erhält, der Gesundheitszustand akut gefährdet sein könnte, wird Sie ihn nicht so einfach zusenden.
Nun muss man auch erhlicherwiese sagen , das dies zu einem gewissen Zeitpunkt und Schweregrad einer Psychiatrischen Erkrankung ( z.b. einer akuten Depression, einer schweren Psychose oder Schizophrenie ) auch angebracht erscheint.
Hier wird der Bericht aber dem behandelndem Facharzt ( Psychiater ) in jedem Falle überlassen, der wiederum diesen mit seinem Patienten dann - persönlich , dem aktuellen Gesundheitszustand angepasst und in angemessen Worten - bespricht.
Eine Kopie wird er Ihnen aber auch nur dann überlassen, wenn er es für geeignet betrachtet.
Letzendlich können Sie aber via Rechtsanwalt und/oder VDK ,SoVD den Bericht in jedem Fall einfordern und dann wird er Ihnen über diesem Weg auch zur Kenntnis gebracht.
Persönlich und aus Erfahrungen mit Mitpatienten kann ich aber sagen , das so ein Rehabericht bei einer schweren psychiatrischen Erkrankung falsch verstanden werden kann und damit die Erkrankung sogar noch verstärken kann
und leider sogar zum Suizid führen KANN.