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Entlassungsbericht Reha

von Siggi4120.07.2007 | 17:46
4619 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Bin nun seit einer Woche aus der Reha zurück.Beim Abschlußgespräch bat ich den Reha Arzt,mir auch den Entlassungsbericht zukommen zu lassen.Leider lehnte der Arzt dies ab,aber er meinte,mein Hausarzt müßte mir den Bericht kopieren.Nun lehnte mein Hausarzt es aber auch ab,ich solle den Bericht direkt bei der DRV anfordern. Wer hat denn nun Recht?? Habe ich denn kein Anrecht auf meine Unterlagen? Über eine klärende Antwort wäre ich Dankbar MFG Siggi

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.07.2007 | 10:32

Hallo Siggi,

das Verfahren ist in der Tat so, wie es Nix beschrieben hat. Mein Rat daher: Beantragen Sie eine Akteneinsicht bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

14 Antworten

Antoniusam 21.07.2007 | 02:26
Sowohl die Reha-Klinik als auch Ihr Hausarzt sind NICHT dazu verpflichtet, Ihnen eine Kopie des Entlassungsberichtes auszuhändigen. Mein damaliger Hausarzt hat sich ebenfalls geweigert. Mein behandelnder Facharzt hat mir jedoch ohne großes Palaber eine Kopie ausgehändigt. Sollten Sie psychisch erkrankt sein ist es sogar denkbar, dass Sie von Ihrem RV-Träger nur eine teilweise geschwärzte Kopie erhalten.
Wissenderam 22.07.2007 | 16:59
Gemäß § 25,4 SGB X besteht das Recht den Bericht des Arztes vollständig einzusehen und Kopien davon zu machen. Der Kurarzt hat kein Recht gegen den Willen von Patienten den Bericht der DRV oder sonsigen Personen zuzusenden. Dies ergibt sich aus § 100 SGB X und § 203 StGB. Vielmehr bedarf es für eine Übersendung des Berichtes auch an die DRV und den Hausarzt der VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN Entbindung von der Schweigepflicht (siehe § 100 SGB X). Die Antwort von Antonius ist FALSCH.
Rickam 22.07.2007 | 19:42
Ja so ist es. Antonius gibt hier nicht nur laufend überall seinen Senf dazu , sondern gibt auch noch falsche Antworten !
Wissenderam 22.07.2007 | 23:34
Ne Studienkollegin hat auf diese Art den Bericht erhalten und die DRV XYZ nicht! Die Kollegin fiel aus allen Wolken, als sie den Unfug las, den die Reha-Psychologin (bei einer somatisch Erkrankten) über sie geschrieben hat. Ihre Vorsicht war richtig der Reha-Einrichtung die Offenbarung unter Berufung auf obige §§ zu verbieten.
Antoniusam 23.07.2007 | 01:59
Ich werde auch weiterhin "meinen Senf" hinzugeben ! Und wenn Ihnen das nicht passt, dann ignorieren Sie ihn doch ganz einfach ! Es wird doch wohl noch erlaubt sein, in einem öffentlichen Forum seine Meinung zum Ausdruck zu bringen, auch wenn sie noch so falsch sein sollte. Wollen Sie mir das vielleicht verbieten ? (Einfach lächerlich, Ihre niveaulosen Bemerkungen !) MfG
Nixam 23.07.2007 | 07:24
Fordern Sie Ihren Entlassungsbericht bei Ihrem RV-Träger an. Der dortige Sachbearbeiter macht eine Vorlage bei seinem Ärztlichen Dienst(Ärztliche Abteilung des RV-Trägers) und lässt dort klären, ob Ihnen persönlich als Versicherten der E-Bericht ausgehändigt werden darf. Sollte dieser zustimmen, werden Sie umgehend eine Durchschrift des Entlassungsberichts erhalten. Falls nein, wird man Ihnen eine schriftliche Erklärung zusenden - wahrscheinlich mit dem Rat, bei Ihrem Hausarzt Einsicht zu nehmen, der diese ja abgelehnt hat. Manchmal stehen im Bericht Dinge drin, besonders bei psychosomatischen Rehamassnahmen, welche man nicht unbedingt dem Versicherten selbst offenbahren möchte. Das sollte Sie nicht kränken. So wichtig sind diese E-Berichte auch nicht. Wichtig ist doch, dass Sie sich selbst gesund fühlen. Müssen wir in unserem Leben alles kontrollieren?(Auch Entlassungsberichte aus Rehakliniken?) Ist der Inhalt des E-berichtes so wichtig? Sie haben Ihre Reha gehabt. Sie hat Ihnen geholfen oder auch nicht.Mit DIESEM Ergebnis müssen Sie sich auseinandersetzen - nicht mit dem Inhalt des Entlassungsberichts. Das ist doch das Wichtigste! Alles andere zählt nicht. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Nix
Antoniusam 23.07.2007 | 10:38
Bevor Sie hier voreilige, FALSCHE, Schlüsse ziehen, empfehle ich Ihnen zunächst einmal die Antworten von User "Nix" und dem Experten zur Kenntnis zu nehmen ! Schönen Tag noch, Sie "Besserwisser" !
Antoniusam 23.07.2007 | 10:17
Vielen Dank, "Nix" ! So verkehrt war meine Antwort also gar nicht ! MfG
siggi41am 23.07.2007 | 14:52
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.Ich werde mich dann eben persönlich an die DRV wenden,denn der Bericht erscheint mir doch als sehr wichtig für meine weitere Vorgehensweise. Nochmals vielen Dank MFG Siggi
Antoniusam 23.07.2007 | 15:29
Es kann nie schaden, sich kompetenten Rat bei einem Sozialverband einzuholen. (www.sovd.de.) oder (www.vdk.de) ! Die sind nicht nur schlauer, sondern auch viel erfahrener als User "Wissender" ! Viel Erfolg und Alles Gute !
Wissenderam 24.07.2007 | 10:31
"Manchmal stehen im Bericht Dinge drin, besonders bei psychosomatischen Rehamassnahmen, welche man nicht unbedingt dem Versicherten selbst offenbahren möchte." Bevor Sie weiter solchen Unfug verbreiten, möchte ich Ihnen die freundliche Empfehlung aussprechen das Buch: "Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 6. Auflage, vom Verband Deutscher Renterversicherungsträger" zu lesen oder den Hauck/Noftz. Ist allerdings überaus interessant, daß Ärzte, Psychologen der DRV bzw. in deren Auftrag handelnde gegenüber ihren Patienten UNEHRLICH sind und ihre für die Ohren der Patienten angeblich nicht tauglichen "Meinungen" Dritten einfach so offenbaren.
wissenderam 24.07.2007 | 10:39
" das Verfahren ist in der Tat so, wie es Nix beschrieben hat. Mein Rat daher: Beantragen Sie eine Akteneinsicht bei Ihrem Rentenversicherungsträger." Sehr geehrte "Experte" Das Verfahren ist rechtsfehlerhaft. Ich darf Ihnen die Empfehlung aussprechen das Buch "Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 6. Auflage, vom Verband Deutscher Renterversicherungsträger" zu lesen oder Hackhausen: Sozialmedizin und ärztliche Begutachtung oder den Schönke-Schröder (§ 203 StGB). Alle Autoren kommen zum Schluß, daß die Ärzte der DRV-Träger und die der Reha-Einrichtungen auch genüber dem Träger die ärztliche Schweigepflicht zu beachten haben. Die Verwaltung der DRV und deren sozialmedizinischer Dienst dürfen den Entlassungsbericht nur haben, wenn vorher ausdrücklich SCHRIFTLICH eingewilligt wurde (Siehe § 100 SGB X). BTW: Eine Verweigerung der Einsicht könnte möglicherweise eine Urkundenunterdrückung sein.
Wissenderam 24.07.2007 | 14:12
"Kennen Sie Fälle, wo Gutachten OHNE ausdrückliche schriftliche Einwilligung weitergegeben wurden ?" Ja! "Und warum sollte jemand, der eine EM-Rente haben möchte, die Herausgabe des Gutachtens verweigern ?" Weil viele Gutachten, insbesondere aus dem psychiatrischen und psychologischen Bereich massiv fehlerhaft sind. Eine Aufstellung werde ich demnächst darüber mal posten. Beispiel: Erklärungsversuch Tinnitus: 1. Erklärungsversuch: Frau verkaufte früher Mähdrescher. Psychologin macht draus: Tinnitus kommt vom Mähdrescherfahren. 2. Erklärungsversuch: Da Frau zur See gefahren ist, kommt der Tinnitus vom Lärm an Bord. Schiff war allerdings ein Kreuzfahrer ... Noch mehr Beispiele gefällig?
Antoniuam 24.07.2007 | 13:43
".........wenn vorher ausdrücklich SCHRIFTLICH eingewilligt wurde." Kennen Sie Fälle, wo Gutachten OHNE ausdrückliche schriftliche Einwilligung weitergegeben wurden ? Ich kann mich noch sehr genau daran erinnern, dass mir beim Abschlussgespräch nach meiner damaligen Reha, eine solche Einverständniserklärung zur Unterschrift vorgelegt wurde. Und warum sollte jemand, der eine EM-Rente haben möchte, die Herausgabe des Gutachtens verweigern ? Dann könnte man sich den Rentenantrag ja gleich sparen ! (Oder wie soll die Erwerbsminderung wohl sonst nachgewiesen werden ?) Man kann es auch übertreiben mit dem Datenschutz ! MfG
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