Hallo Harakiri,
schade, dass Sie anscheinend während Ihrer Reha nicht den dort zur Verfügung stehenden Sozialdienst in Anspruch genommen haben, der hätte Ihnen bei vielen Fragen und Anträgen helfen können, die Sie jetzt natürlich erst einmal überfordern, gerade wenn alles an einem Tag erledigt werden soll... Hätte, wäre wenn hilft Ihnen aber genau so wenig, wie sich mit dem Sachbearbeiter zu streiten.
Dennoch müssen Sie zunächst keine Angst haben, dass seine Äußerung sofort Auswirkungen haben wird:
SGB I §66 (3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
Da Sie ja anscheinend Mitglied beim VdK sind, wird Ihnen dort bei der Beantwortung Ihrer Fragen und beim Ausfüllen von Anträgen sicher geholfen und Sie sollten also zunächst erst einmal dort hin gehen. Wie schon vom DRV-Experten und anderen gesagt , erhält der MdK ohne Ihre Zustimmung den Entlassungsbericht Ihrer Reha nicht automatisch.
Viel Erfolg und gute Besserung!
Tippsi