Hallo Thomas61,
der Entlassungsbericht wird zusammen mit den anderen vorliegenden medizinischen Befunden in die Gesamtbeurteilung durch den Sozialmedizinischen dienst Ihres Rentenversicherungsträgers einbezogen. Ein Automatismus in die eine oder andere Richtung ("dem wird immer gefolgt" o.ä.) besteht nicht, es kommt ganz auf die individuellen Verhältnisse an.