Aufgrund der Aussage im Entlassungsbericht, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich beträgt, lässt sich tatsächlich noch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ableiten. Es ist so, wie bereits in einem Vorbeitrag erwähnt, dass dieser Sachverhalt durch den medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geprüft wird. Es können auch noch weitere fachärztliche Begutachtungen erforderlich sein. Sollte dann ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich bestätigt werden, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger ein Schreiben mit der Aufforderung einen formellen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.