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Experten-Antwort

entlassungsbericht tagesklinik

von corbaci06.06.2013 | 14:03
3033 Ansichten
2 Antworten

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hallöchen ihr lieben. wie gewichtig ist ein aussagekräftiges entlassungsbericht der tagesklinik in sachen erwerbsminderungsrente?? mein entlassungs bericht sagt aus dass ich nicht in der lage bin 3 std auf dem allgemeinen arbeitsmarkt tätig sein kann. lg corbaci

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund der Aussage im Entlassungsbericht, dass Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich beträgt, lässt sich tatsächlich noch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente ableiten. Es ist so, wie bereits in einem Vorbeitrag erwähnt, dass dieser Sachverhalt durch den medizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geprüft wird. Es können auch noch weitere fachärztliche Begutachtungen erforderlich sein. Sollte dann ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden täglich bestätigt werden, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger ein Schreiben mit der Aufforderung einen formellen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

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1 Antworten

Hermesam 06.06.2013 | 14:11
Der ist schon wichtig - aber eben nicht entscheidend. Viele waren Sie schon sicher mit so einem Bericht einer Fachklinik auch zwangsläufig dann eine Rente zu bekommen, was dann in einer grossen Enttäuschung endete... Die Bewertung dieses Berichtes der Tagesklinik hinsichtlich der EM-Rente erfolgt durch den medizinsichen Dienst ihrer RV. Die kann sich dem Bericht anschliessen oder auch nicht. In den meisten Fällen wird immer noch von der RV ein neutraler Gutachter ( Psychiater ) eingeschaltet der Sie eingehend - auch und gerade hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit - begutachten wird. Erst dann erfolgt eine Entscheidung wegen der EM-Rente.
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