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Experten-Antwort

Entlassungsbericht

von Ulm09.11.2018 | 09:40
126 Ansichten
4 Antworten

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Liebe Experten, wenn im Entlassungsbericht unter Blatt 1a.B1 für Arbeitshaltung im Stehen zeitweise, im Gehen zeitweise, im Sitzen überwiegend angekreuzt wurde, ist dann noch eine quantitative Arbeitsleistung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von mehr als 6 Stunden möglich? Danke für Ihre Einschätzung und schönes Wochenende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulm,

im Rahmen dieses Forums können wir leider keine Einschätzungen abgeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

???am 09.11.2018 | 11:19
Eine derartige Einschätzung ist keine Seltenheit und damit können Sie grundsätzlich natürlich über 6 Stunden täglich arbeiten. Diese Detailangaben werden eigentlich nur gemacht, wenn Sie mindestens über 3 Stunden täglich arbeiten können und sollen nur darstellen, wie sich Ihre Arbeitshaltung so verteilen sollte. Für Sie wäre also ein Bürojob gut möglich.
Rentenuschiam 10.11.2018 | 09:36
Guten Morgen, Bei näherer Betrachtung sieht meine Körperhaltung an einem x-beliebigen Arbeitstag genauso so aus und ich arbeite deutlich länger als 6h/Tag. Wie Sie sehen, haben die von Ihnen zitierten Angaben für sich allein keine besonders hohe Aussagekraft. MfG
Unwissendeam 10.11.2018 | 10:41
Hallo Ulm, die von Ihnen genannte Beurteilung sagt aus, dass Sie Tätigkeiten, bei denen Sie überwiegend sitzen, noch mehr als 6 Stunden täglich ausüben können. Typische Burojobs, bei denen Sie überwiegend am Schreibtisch sitzen, sind nach dieser Beurteilung zum Beispiel noch möglich. Das ist allerdings eine Aussage, die sich ausschließlich auf die mögliche Arbeitshaltung bezieht. Andere gesundheitliche Einschränkungen (z. B.psychische) könnten Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aber weiter reduzieren.
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