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Entlassungsberichtaus med.Reha

von Gerda24.11.2008 | 11:07
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte um Hilfe! Bin 51,weibl.,chronisch krank, 60% SB(fortschreitende Entzündung der WS mit Versteifung). Habe von 1995-2000 EU-Rente (auf Zeit)erhalten. Kann mein Beruf nicht mehr ausüben. Wollte Umschulung machen, da hieß es damals schon mit 45 zu alt dafür. Seit 2000 Arbeitslos ohne Leistung. 2007 Integrationsmaßnahme zur Teihabe am Arbeitsleben danach krank bis jetzt. Im Oktober vom Orthopäden aus, med. Reha beantragt und auch bewilligt für 3 Wochen bekommen. Entlassungsschein - arbeitsunfähig. Habe heute Anruf von der KK erhalten - muß mich in der Woche beim AA melden, weil in der EB der Klinik steht - ab sofort arbeitsfähig! Ich verstehe die Welt nicht mehr. Was soll ich machen? Bitte um eienen Rat. Danke

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gerda,

folgen Sie der Empfehlung von Corletto. Mehr können Sie in dieser Situation momentan nicht tun. Mit Hilfe Ihres Arztes lassen sich die Widersprüche aber sicher aufklären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Gerda,

leider kann ich mir auf die von Ihnen geschilderte Sache auch keinen richtigen Reim machen. Ist es möglich, dass der Krankengeldanspruch erschöpft ist und die Krankenkasse Sie deswegen zur Arbeitsagentur schickt?

Klären können Sie die Sachlage letztlich nur mit Ihrer Krankenkasse. Setzen Sie sich nochmals mit dieser in Verbindung und schildern Sie auch Ihre Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger (Arbeitsunfähigkeit lt. Reha-Entlassungsbericht). Soweit sich nichts neues ergibt, sollten Sie aber trotzdem erst einmal der Aufforderung zur Meldung bei der Arbeitsagentur nachkommen. Der Rest lässt sich auch später noch klären (siehe auch Beitrag von Corletto).

7 Antworten

Corlettoam 24.11.2008 | 11:58
1. sofort den Entlassungbericht der Klinik von dort direkt anfordern ( oder von ihrem Orthopäden holen -er hat ihn entweder schon vorliegen oder bekommt ihn als Arzt der die Reha ja beantragt hat auf jeden Fall ) 2. klären warum auf dem Entlassungschein arbeitsfähig und im Entlassbericht dann dazu im Widerspruch arbeitsfähig steht. Vielleicht nur ein Fehler ?? 3. beim AA auf Jeden Fall vorsorglich melden !! 4. vom behandelnden Orthopäden/Hausarzt weiter DURCHGEHEND ab Entlassungstag aus der Klnik krank schreiben lassen 5. eventuell beim VDK oder SoVd Rechtsberatung einholen
Gerdaam 24.11.2008 | 12:17
Vielen, vielen Dank Corletto für die schnele Rückmeldung. Werde auch so machen. Habe bereits Online Mitgliedschaft beim VdK beantragt. Melde mich später beim Forum.
Gerdaam 25.11.2008 | 14:53
Biete wieder um Hilfe!!! Habe soeben ein Brief von der KK erhalten, drin steht:"Nach dem Gutachten des MDK.....auf dem allgem.Arbeitsmarkt für leichte Tätig. vermittelbar.Ihre Arbeitsunfähigkeit endet somit..". Daraufhin habe die KK angerufen und gefragt ob ich das Gutachten haben kann, die Antwort - "dieses existiert nur in mündlicher Form und wäre das schriftlich gewesen, hätte ich auch nicht bekommen". Und zum Schluß sagte sie:"Ihr Arzt ist darüber informiert, dass er sie nicht mehr krank schreiben darf, oder er muß zuerst Widerspruch an die MDK reichen". Meine Frage wie darf so etwas passieren??!!Vor allem dass, weil die Sache noch nicht geklärt ist (bin aus der Reha arbeitsUNFÄHIG entlassen worden, aber auf EB stand arbeitsfähig). Danke
Gerda 2am 25.11.2008 | 18:09
Hallo, liebe Mitmenschen! Hier ist Vorgeschichte: Bitte um Hilfe! Bin 51,weibl.,chronisch krank, 60% SB(fortschreitende Entzündung der WS mit Versteifung). Habe von 1995-2000 EU-Rente (auf Zeit)erhalten. Kann mein Beruf nicht mehr ausüben. Wollte Umschulung machen, da hieß es damals schon mit 45 zu alt dafür. Seit 2000 Arbeitslos ohne Leistung. 2007 Integrationsmaßnahme zur Teihabe am Arbeitsleben danach krank bis jetzt. Im Oktober vom Orthopäden aus, med. Reha beantragt und auch bewilligt für 3 Wochen bekommen. Entlassungsschein - arbeitsunfähig. Habe heute Anruf von der KK erhalten - muß mich in der Woche beim AA melden, weil in der EB der Klinik steht - ab sofort arbeitsfähig! Ich verstehe die Welt nicht mehr. Was soll ich machen? Bitte um eienen Rat.
Gerda 2am 25.11.2008 | 18:14
Die Fortsetzung: Habe soeben ein Brief von der KK erhalten, drin steht:"Nach dem Gutachten des MDK.....auf dem allgem.Arbeitsmarkt für leichte Tätig. vermittelbar.Ihre Arbeitsunfähigkeit endet somit..". Daraufhin habe die KK angerufen und gefragt ob ich das Gutachten haben kann, die Antwort - "dieses existiert nur in mündlicher Form und wäre das schriftlich gewesen, hätte ich auch nicht bekommen". Und zum Schluß sagte sie:"Ihr Arzt ist darüber informiert, dass er sie nicht mehr krank schreiben darf, oder er muß zuerst Widerspruch an die MDK reichen". Meine Frage wie darf so etwas passieren??!!Vor allem dass, weil die Sache noch nicht geklärt ist (bin aus der Reha arbeitsUNFÄHIG entlassen worden, aber auf EB stand arbeitsfähig). Danke
Gerdaam 26.11.2008 | 23:19
Melde mich wieder .Folgendes: habe RV/Berlin angerufen- im EB/Reha steht-arbeitsUNFÄHIG!Und doch ein Brief der KK, muß mich beim AA melden und letzten Auszahlschein vom Arzt an die KK senden. Bin in Zeitnot. Meine Frage: mache ich mit der ganzen Sache einverstanden, wenn ich mich beim AA arbeitslos melde? Den Termin beim Arzt habe erst nächste Woche, aber beim AA muß mich die Woche noch melden.
Gerdaam 27.11.2008 | 08:24
Melde mich wieder .Folgendes: habe RV/Berlin angerufen- im EB/Reha steht-arbeitsUNFÄHIG!Und doch nach d. Brief der KK, muß mich beim AA melden und letzten Auszahlschein (28.11. letzte Krankheitstag) vom Arzt an die KK senden. Bin in Zeitnot. Meine Frage: mache ich mit der ganzen Sache einverstanden, wenn ich mich beim AA arbeitslos melde? Den Termin beim Arzt habe erst nächste Woche, aber beim AA muß mich die Woche noch melden.
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