Hallo, nach dem neuen Gesetz, ab 1. Juli 2013,ist es wohl möglich auch Kapital für Darlehenstilgung aus dem Riester Vertrag zu entnehmen.
Ich habe einen Riestersparplan seit 2005 mit einem Kapital von ca. 13.000 Euro.
Das Darlehen für das Haus, habe ich 2003 abgeschlossen.
Meine Fragen:
1. Erfülle ich die Voraussetztungen für die Entnahme ?
2. An wen muß ich einen Antrag stellen ?
3. Wo erhalte ich die Anträge ?
Besten Dank.