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Entscheidung zum Widerspruch

von Klara6320.11.2007 | 10:43
1176 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, am 11.12.07 soll über meinen Widerspruch zu Teilhabe am Arbeitsleben entschieden werden.Was entscheidet dieses Gremium, erfahre ich dann auch gleich ob ich eine berufl. Reha genehmigt bekomme oder wird nur entschieden ob mein Widerspruch gerechtfertigt ist. Was kann ich tun wenn dieser Bescheid negativ ausfällt.danke im Voraus :-)

3 Antworten

Nixam 20.11.2007 | 11:14
Der Widerspruchsausschuss entscheidet, ob Ihrem Widerspruch stattgeben wird. Wenn Ihrem Widerspruch stattgegeben wird, dann hat man damit erst einmal entschieden, dass Sie überhaupt erstmal Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten sollen. In welcher Form - Umschulung ja oder nein oder Integrationsmassnahme etc. - entscheidet dann der Fachberater für Rehabilitation nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Ihnen zusammen. Sollte aber der Widerspruchsausschuss negativ entscheiden, dann müssen Sie vor dem Sozialgericht klagen, nachdem Sie einen klagefähigen Widerspruchsbescheid in den Händen halten.
Berateram 20.11.2007 | 11:29
Sehr geehrter Frau/Herr nix, eine sehr gute Antwort haben Sie da gegeben auf die Frage der Versicherten. Ergänzen Sie Ihre Antwort noch dahin,daß das Beratungsgespräch beim Reha_Berater auch weniger ausführlich ausfallen kann weil der Berater vielleicht gar nicht die Zeit hat die er sich nehmen sollte.Er hat vielleicht auch nicht gerade die Motivation die er haben sollte.Aber er hat auch so vile Termine aufgebrummt bekommen,daß er gar nicht anders kann.Leider. Machen Sie weiter so.Sie sind auf dem richtigen Weg. Gruss
Klara63am 20.11.2007 | 17:13
Danke für die Info´s.Haben mir sehr geholfen :-)
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