Hallo Joe,
gesetzliche Bearbeitungsfristen für Renten wegen Erwerbsminderung gibt es nicht. Die Rentenversicherungsträger sind allerdings gehalten schnellstmöglich über Anträge zu entscheiden. Bei der Prüfung, ob Erwerbsminderung vorliegt, müssen gegebenenfalls Gutachten von vielen unterschiedlichen Gutachtern angefordert werden, was lange Bearbeitungszeiten des Rentenantrags zur Folge haben kann. Wenn Sie schon längere Zeit auf Ihren Rentenbescheid warten, erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger was der Bescheiderteilung entgegensteht.