Aufgrund akuter schwerer Erkrankung wurde Reha durchgeführt. Bereits Jahre vor dieser Erkrankung lief ambulante psychotherapeutische Behandlung, und wurde nach Ende der Reha regelmäßig weiter fortgesetzt. Der Entlassungsbericht des DRV-eigenen Reha-Arztes enthielt die Feststellung, dass weiterhin AU vorliegt. Das Leistungsverhältnis wurde unter 3 Std. eingeschätzt mit keiner Aussicht auf Besserung. Anschließend erfolgte EM-Rentenantragstellung. DRV ordnete trotz eindeutigem Reha-Entlassungsberichts zwei Untersuchungen bei Gutachtern (Internist und Psychiater) an. Beide stellten ein Leistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Std. fest und befürworteten die Gewährung einer befristeten Teil-EM-Rente. Rente wurde dann als befristete Teilrente gewährt und wegen verschlossenem Arbeitsmarkt als Vollrente gezahlt.
Nach Ablauf der Befristung wurde Antrag auf Weiterbewilligung gestellt. Von der DRV wurden hierzu ärztliche Berichte von zwei behandelnden Ärzten (gleiche Fachgebiete wie seinerzeit im Falle der Gutachter) angefordert. Beide Ärzte gaben in ihren Berichten neben dem Krankheits-
bild und den Beschwerden an, dass keine Aussicht auf Besserung besteht und befürworteten eine Vollrente ohne Befristung. Wieder wurde jedoch nur eine befristete Teilrente (Arbeitsmarkt-
rente) bewilligt.
Offensichtlich gesteht die DRV zwei Gutachtern, welche einen Patienten einmalig und für nur rund 1 Stunde vor sich haben, ein höheres Urteilsvermögen zu, als den langjährigen behandelnden
Ärzten bzw. dem Reha-Arzt, welcher den Patienten immerhin einige Wochen einschätzen konnte? Etwas anderes lässt sich hieraus nicht schließen, jedenfalls ist diese Verfahrensweise nicht nachvoll-ziehbar. Macht es überhaupt Sinn, hiergegen anzugehen um die volle unbefristete Rente zu bekommen? Zumal man ja einfach nur kaputt und müde ist, sich solchen Mühlen und Kämpfen auch noch unterziehen zu sollen.