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Experten-Antwort

Entscheidungstraäger EM-Rente

von Elisabeth31.01.2014 | 13:25
1836 Ansichten
14 Antworten

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Wer ist der Entscheidungsträger, ob man EM-Rente bekommt oder nicht, der externe Gutachter, der beratungsärztliche Dienst oder der Sachbearbeiter der DRV?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Elisabeth,

die Ablehnung oder Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist nicht ausschließlich von medizinischen Aspekten abhängig. Deshalb liegt die Entscheidung darüber beim jeweils entscheidungsbefugten Mitarbeiter im sachbearbeitenden Bereich des Rentenversicherungsträgers.

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13 Antworten

Nick L. Beckam 31.01.2014 | 13:47
Der Jurist. Die Ärzte sind Sachverständige in beratender Funktion, der Sachbearbeiter erteilt den Bescheid mit der Entscheidung.
Kira Gerneram 31.01.2014 | 16:19
....... bin gerade etwas sehr erstaunt. Aus medizinischen Gründen würde es eine Berufsunfähigkeitsrente geben. Dem Sachbearbeiter aber gefällt dass nicht und er lehnt die Rente ab?????? Liebe grüße Kira
Bertam 31.01.2014 | 18:00
Das erschreckt mich auch gerade! Kann das sein das ein Sachbearbeiter tatsächlich letztendlich über ja oder Nein bei der EM Rente entscheidet?
Sozialröchler?am 31.01.2014 | 21:16
Hier geht es nicht darum, ob wem etwas gefällt oder nicht. "Die Ärzte sind Sachverständige in beratender Funktion, ..." Der medizinische Sachverständige beurteilt daher den zeitlichen Umfang des verbliebenen Leistungsvermögens und weißt auf eventuelle individuelle Einschränkungen hin. Die juristischen Sachverständigen in der Sachbearbeitung legen daran den Maßstab der gesetzlichen Bestimmungen an. Wie sollte es auch anders sein? Daraus folgt dann das Ergebnis in Form des Rentenbescheids oder der Ablehnung des Rentenantrags.
Elisabetham 31.01.2014 | 21:24
Hat den jeder Sachbearbeiter einen Juraabschluss?
Sozialröchler?am 31.01.2014 | 22:05
Im Regelfall endet das Studium mit einem Abschluss als "Bachelor of Law (Sozialverwaltung - Rentenversicherung)" (oder ältere gleichwertige Abschlüsse). Die Entscheider sind meistens Referatsleiter und oft Volljuristen. In jedem Fall haben alle Entscheider die erforderlichen Kenntnisse des speziellen Sozialrechts. Es wäre ja auch fatal, wenn nicht.
Bertam 31.01.2014 | 23:08
Zitat von Sozialröchler? anzeigenausblenden
Das erschreckt mich auch gerade!
Mich erschreckt eher, dass Sie dem Arzt zumuten wollen, dass er zusätzlich ein Jurastudium absolvieren soll. Oder wie hatten Sie sich das gedacht?
Hm ok, so wie sie es jetzt geschildert haben ist es nachvollziehbar
Jamesam 01.02.2014 | 09:37
"Die Entscheider sind meistens Referatsleiter und oft Volljuristen." Das sind dann aber sicher keine Sachbearbeiter mehr, sondern mind. eine Etage höher. Als ob ein normaler SB bei der RV über die Rente entscheidet. ich bitte euch. Der SB erstellt alleine den Renetnbescheid. Die Entscheidung haben dann bereits andere für ihn getroffen. ER ist nur das ausführende Organ.
Angiam 01.02.2014 | 09:32
Nein, nicht jeder Sachbearbeiter ist Jurist, aber über einen Rehaantrag entscheiden immer Juristen, unter Beachtung der medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Der Bescheid selbst kann dann aber auch von einem Sachbearbeiter, der kein Jurist ist, erstellt werden (natürlich entsprechend der Entscheidung des Juristen)
Elisabetham 01.02.2014 | 15:07
Die Expertin schrieb: "...Deshalb liegt die Entscheidung darüber beim jeweils entscheidungsbefugten Mitarbeiter im sachbearbeitenden Bereich des Rentenversicherungsträgers." Da steht aber nichts von einer juristischen Ausbildung von irgendjemanden, der die Entscheidung trägt.
Anonymusam 01.02.2014 | 15:21
Na Lisbeth hast aber schon lange keinen Freigang mehr gehabt.
Elisabetham 01.02.2014 | 19:07
Hallo Anonymus! Du bist wohl neidisch, dass keiner raus lässt.
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