Entscheidungsvorlage

von
Entscheidungsvorlage

Guten Morgen,

wenn laut der Entscheidungsvorlage der DRV ein medizinischer Dauerzustand vorliegt, eine nennenswerte Änderung im Leistungsvermögen nicht eingetreten und eine Besserung unwahrscheinlich ist, besteht dann die Möglichkeit eine befristete Arbeitsmarktrente zu entfristen?
Ich überlege, ob ich mich an meine zuständige DRV wende, um dies zu beantragen.

Vielen Dank an alle Experten und andere im Forum

von
C.A.

Möglich ja;
aber es kommt darauf an
- welches Leistungsvermögen denn überhaupt vorliegt
- in wie weit der Arbeitsmarkt (für Sie) als verschlossen gilt.

Wenn Sie aber eine "Entscheidungsvorlage der DRV " haben, dann hat die DRV dies auch (bereits) ausgewertet. Dann verstehe ich nicht, warum Sie dann einen Antrag bei der DRV stellen wollen. Die kennen bereits den Sachverhalt.

von
Entscheidungsvorlage

Zitiert von: C.A.

Dann verstehe ich nicht, warum Sie dann einen Antrag bei der DRV stellen wollen. Die kennen bereits den Sachverhalt.

.........weil meine Arbeitsmarktrente weiter befristet wurde, ich allerdings wegen der bereits bekannten Einschränkungen bei den eine Besserung ausgeschlossen/unwahrscheinlich ist, eine unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente für mich in Erwägung ziehe, um dem Stress mit den Verlängerungsanträgen zu entgehen.

von
Fortitude one

Hallo Entscheidungsvorlage,

eine Arbeitsmarktrente ist immer befristet. D.h. Sie erhalten eine teilweise EMR und aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes erhalten Sie die volle EMR. Sie können natürlich die volle EMR beantragen, müssen dies glasklar aus medizinischen und persönlichen Gründen darlegen. Und ob dann eine befristete oder unbefristete EMR dabei rauskommt, muss man abwarten. Und ganz ehrlich seit wann macht es Stress wenn man den Verlängerungsantrag R0120 ausfüllt. Das ist in 10 Minuten erledigt.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

von
C.A.

o.k.
das ging aus dem Ursprungsbeitrag nicht hervor.
Zur Zeit werden Sie medizinisch als teilweise erwerbsgemindert eingestuft.

Wenn Sie sich für voll erwerbsgemindert halten, können Sie jederzeit einen Antrag stellen (R0120 + R0215) und dies prüfen lassen.

von
Schorsch

Zitiert von: Entscheidungsvorlage

wenn laut der Entscheidungsvorlage der DRV ein medizinischer Dauerzustand vorliegt, eine nennenswerte Änderung im Leistungsvermögen nicht eingetreten und eine Besserung unwahrscheinlich ist, besteht dann die Möglichkeit eine befristete Arbeitsmarktrente zu entfristen?

Wohl kaum, da sich der (Teilzeit)Arbeitsmarkt theoretisch irgendwann entspannen könnte und dann nicht mehr als verschlossen gilt.
Dann würde Ihre Anspruch auf eine volle Arbeitsmarktrente entfallen und stattdessen nur noch eine halbe EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.

Arbeitsmarktrenten werden nur deshalb befristet, damit möglichst zeitnah auf positive Veränderungen des Arbeitsmarktes reagiert werden kann.

MfG

Experten-Antwort

Hallo Entscheidungsvorlage,

wie meine Vorredner bereits richtig erläutert haben, werden Erwerbsminderungsrenten, die aufgrund der Arbeitsmarktlage als volle Erwerbsminderungsrenten gewährt werden, immer befristet.

Sie haben selbst geschrieben, dass eine nennenswerte Änderung im Leistungsvermögen nicht eingetreten ist. Erst wenn sich Ihr Leistungsvermögen tatsächlich deutlich verschlechtert, ist ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen sinnvoll. Auch Renten wegen voller Erwerbsminderung, die nicht auf der Arbeitsmarktlage beruhen, werden grundsätzlich befristet. Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.

von
Entscheidungsvorlage

Zitiert von: Techniker

Hallo Entscheidungsvorlage,

Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.

Hallo Experte

Eine Besserung ist in der Entscheidungsvorlage von der DRV unwahrscheinlich angekreuzt worden.

von
Entscheidungsvorlage

Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.
[/quote]

Hallo Experte
Eine Besserung ist in der Entscheidungsvorlage von der DRV unwahrscheinlich angekreuzt worden.

von
Genervter

Zitiert von: Entscheidungsvorlage

Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.

Hallo Experte
Eine Besserung ist in der Entscheidungsvorlage von der DRV unwahrscheinlich angekreuzt worden.
[/quote]

Von welcher Entscheidungsvorlage reden Sie eigentlich?
Wer hat denn wann diese Entscheidung getroffen und wie haben Sie davon erfahren?

von
Schorsch

Zitiert von: Entscheidungsvorlage

Eine Besserung ist in der Entscheidungsvorlage von der DRV unwahrscheinlich angekreuzt worden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der sozialmedizinische Dienst nur eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat und keine volle.
Ansonsten hätte man Ihnen keine ARBEITSMARKT-Rente bewilligt, sondern eine volle EM-Rente aus rein medizinischen Gründen ohne Berücksichtigung des Arbeitsmarktes.

Dass eine Besserung Ihrer Erwerbsminderung für unwahrscheinlich gehalten wird, bedeutet im günstigsten Fall, dass Sie dauerhaft Anspruch auf eine Teilrente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben könnten.
Es bedeutet aber nicht, dass Ihre ARBEITSMARKT-Rente "entfristet" werden kann.

MfG

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