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Experten-Antwort

Entschreidung EM-Rente nur nach Aktenlage?

von Lotta18.07.2014 | 16:43
1138 Ansichten
6 Antworten

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Stimmt es, das bei manchen Antragstellern anhand der Arzberichte eine Em-Rente entschieden wird ohne dass die Person zum Gutachter oder in die Reha muß. Ich ging davon aus dass ein Gutachter bzw Rehabericht zwingend notwenig ist, eine EM-Berentung zu entscheiden

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Jede EM-Rentenentscheidung ist eine Einzelfallbetrachtung. Sind Belege ausreichend deutlich, kann man sofort entscheiden. Bei weniger aussagekräftigen Belegen muss begutachtet werden.

Gilt für Reha wie für Rente.

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5 Antworten

Schadeam 18.07.2014 | 17:02
Wenn die eingereichten medizinischen Unterlagen für den medizinischen Dienst eindeutig sind, braucht man doch keine Reha oder ein Gutachten. Angenommen ein 58 Feinmechaniker erblindet durch einen Unfall völlig und das ist medizinisch belegt - würden Sie da befürworten, dass man Kosten verschleudert um den zum Gutachter zu schicken? Oder 3 Wochen in Reha - davon sieht der auch nicht besser. So gesehen eigentlich eine etwas ungeschickte Fragestellung - bei einigem Nachdenken hätten Sie.......
Schorscham 18.07.2014 | 20:31
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Mir wollte mal ein selbsternannter Sozialrechtsexperte erzählen, dass man niemals sofort einen GdB 50 bekäme, sondern grundsätzlich erst "sammeln" müsse, bis die 50 Prozent erreicht wären. Als ich ihn dann darauf hinwies, dass ein Querschnittsgelähmter, der außerdem noch taub und blind ist, sowie in hohem Grad an Alzheimer erkrankt ist, garantiert sofort einen GdB 100 bekommen würde, war er auf einmal sehr still. Dieser "Experte" ging von seinen persönlichen Erfahrungen aus und konnte gar nicht verstehen, dass manche Leute noch viel kränker waren als er. Solche "Experten" gibt es bestimmt viele.....
Jenniferam 20.07.2014 | 08:55
Ich war so oft in der Klinik, das bei es bei mir nach Aktenlage ausreichte zu entscheiden. Ich habe schon das 2. Mal EU-Rente für 3 Jahre bekommen, auch wenn ich lieber arbeiten würde, ich kann nur leider nicht. Ich habe auch nach Aktenlage einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % bekommen.
Ernstam 21.07.2014 | 14:25
Hallo,Schorsch Prima Antwort! MfG
GroKoam 21.07.2014 | 16:06
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
So gesehen eigentlich eine etwas ungeschickte Fragestellung - bei einigem Nachdenken hätten Sie.......
Mir wollte mal ein selbsternannter Sozialrechtsexperte erzählen, dass man niemals sofort einen GdB 50 bekäme, sondern grundsätzlich erst "sammeln" müsse, bis die 50 Prozent erreicht wären. Als ich ihn dann darauf hinwies, dass ein Querschnittsgelähmter, der außerdem noch taub und blind ist, sowie in hohem Grad an Alzheimer erkrankt ist, garantiert sofort einen GdB 100 bekommen würde, war er auf einmal sehr still. Dieser "Experte" ging von seinen persönlichen Erfahrungen aus und konnte gar nicht verstehen, dass manche Leute noch viel kränker waren als er. Solche "Experten" gibt es bestimmt viele.....
Du bist ein Held! Ich werde Dich für einen Orden vorschlagen.
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