Jede EM-Rentenentscheidung ist eine Einzelfallbetrachtung. Sind Belege ausreichend deutlich, kann man sofort entscheiden. Bei weniger aussagekräftigen Belegen muss begutachtet werden.
Gilt für Reha wie für Rente.
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Jede EM-Rentenentscheidung ist eine Einzelfallbetrachtung. Sind Belege ausreichend deutlich, kann man sofort entscheiden. Bei weniger aussagekräftigen Belegen muss begutachtet werden.
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Du bist ein Held! Ich werde Dich für einen Orden vorschlagen.So gesehen eigentlich eine etwas ungeschickte Fragestellung - bei einigem Nachdenken hätten Sie.......Mir wollte mal ein selbsternannter Sozialrechtsexperte erzählen, dass man niemals sofort einen GdB 50 bekäme, sondern grundsätzlich erst "sammeln" müsse, bis die 50 Prozent erreicht wären. Als ich ihn dann darauf hinwies, dass ein Querschnittsgelähmter, der außerdem noch taub und blind ist, sowie in hohem Grad an Alzheimer erkrankt ist, garantiert sofort einen GdB 100 bekommen würde, war er auf einmal sehr still. Dieser "Experte" ging von seinen persönlichen Erfahrungen aus und konnte gar nicht verstehen, dass manche Leute noch viel kränker waren als er. Solche "Experten" gibt es bestimmt viele.....
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