Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Entspricht EM-Rente späterer Altersrente?

von ?20.11.2012 | 20:29
3342 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend. Bitte klären Sie mich bei meinem Problem/Frage doch auf. Ich (46J) bekomme eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit (zunächst für 2 Jahre genehmigt). Dies entspricht ca. 1000Euro (abzügl. SV-Beiträge). Lt. meinem Rentenbescheid würde ich wenn ich jetzt in Rente gehen würde ca. 500Euro Rente erhalten. Wenn ich verdiene wie im Schnitt der letzten5 Jahre bis zur Rente ca. 1300Euro (was ich sicherlich nicht schaffen werde!) Volle EMR 1000Euro (was ich jetzt erhalte). Meine Frage ans Forum: Sind meine 1000Euro auch später als Altersrente gesichert, da ich einen Anspruch (Art Bestandsschutz) durch meine EMR habe? Auch, wenn meine EMR evtl. nicht verlängert wird, und ich bis zur Rente nur noch sehr wenig (Teilzeit) verdiene? Oder zählt nach Ablauf der EMR einfach die Rentenpunkte welche ich bis zur Rente einsammle. Auch wenn dann eine geringere Altersrente wie meine jetzige EMR rauskommt??? Ich hoffe, Sie verstehen meine Frage. Danke ans Forum

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ?,

wird die Erwerbsminderungsrente bis zum Bezug einer Altersrente weitergezahlt, entspricht die Höhe der Altersrente mindestens der Höhe der Erwerbsminderungsrente (sogenannter Besitzschutz).

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den bisher im Versicherungsleben zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Hierbei wird auch eine Zurechnungszeit für die Zukunft bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres gebildet und bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Die Bewertung dieser Zeit erfolgt mit dem "Durchschnitt" des bisherigen Versicherungslebens.

Endet der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, kann auch für den Zeitraum des "Nichtbezuges" der Erwerbsminderungsrente keine Zurechnungszeit mehr gebildet und bewertet werden. Werden dann bis zur Altersrente keine weiteren Zeiten zurückgelegt, wird die Altersrente sicherlich niedriger sein.

Allerdings wird der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nur entfallen, sofern aus medizinischer Sicht eine Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen werden kann. Unter diesen Umständen wäre es ja so, dass dann weitere Beitragszeiten zurückgelegt werden könnten und die Altersrente daher sogar höher ausfallen könnte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Anfängeram 20.11.2012 | 20:55
So ist es. Sollten Sie die EM-Rente aber tatsächlich bis zur Altersrente beziehen, bleibt die Höhe als Altersrente.
R.A.am 21.11.2012 | 10:23
.....aber nur, sofern sich bis dahin die Rechtslage nicht ändert! Kein Mensch kann heute schon wissen, welche rentenrechtlichen Regelungen in 20 Jahren gelten.
R.A.am 21.11.2012 | 14:45
Bla, Bla
Warum "Bla, Bla"? Selbstverständlich kann die Besitzschutzregelung irgendwann mal gekippt werden. Und zwar schneller, als mancher glaubt!. Vor 1961 Geborene hatten bis 2000 auch noch BU-Rentenansprüche. Seit 2001 aber nicht mehr. Und für die Vertrauensschutz genießenden nach 1961 Geborenen gibt es die BU-Rente nur noch als halbe Rente anstatt als zwei Drittel-Rente. Das ist kein "Bla, Bla", sondern Realität, Frau Superschlau!
Heikeam 21.11.2012 | 18:22
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
.....aber nur, sofern sich bis dahin die Rechtslage nicht ändert! Kein Mensch kann heute schon wissen, welche rentenrechtlichen Regelungen in 20 Jahren gelten.
Bla, Bla
Warum "Bla, Bla"? Selbstverständlich kann die Besitzschutzregelung irgendwann mal gekippt werden. Und zwar schneller, als mancher glaubt!. Vor 1961 Geborene hatten bis 2000 auch noch BU-Rentenansprüche. Seit 2001 aber nicht mehr. Und für die Vertrauensschutz genießenden nach 1961 Geborenen gibt es die BU-Rente nur noch als halbe Rente anstatt als zwei Drittel-Rente. Das ist kein "Bla, Bla", sondern Realität, Frau Superschlau!
Und die apokalyptischen Reiter kommen auch Übermorgen Herr Superschwarzseher!
R.A.am 21.11.2012 | 19:41
Na jetzt wird der Fragesteller bestimmt ganz gelassen die nächsten 20 Jahre abwarten. Denn Dank Ihnen weiß er ja jetzt, dass die Abschaffung der Besitzschutzregelung so unwahrscheinlich ist wie ein Weltuntergang. Dabei ist schon seit "vorgestern" absehbar, dass unser jetziges Rentensystem in wenigen Jahren kolabieren wird, sofern nicht bald angemessen gegengesteuert wird. Da wäre die Abschaffung der derzeitigen Besitzschutzregelung garantiert noch das kleinste Übel. Darin sind sich namhafte Finanzexperten einig. Mit "Schwarzseherei" hat das nicht das Geringste zu tun. Vielleicht sollten Sie mal seriöse Nachrichten konsumieren statt "Dschungelcamp" und "Supertalent". MfG
Heikeam 22.11.2012 | 09:33
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Und die apokalyptischen Reiter kommen auch Übermorgen Herr Superschwarzseher!
Na jetzt wird der Fragesteller bestimmt ganz gelassen die nächsten 20 Jahre abwarten. Denn Dank Ihnen weiß er ja jetzt, dass die Abschaffung der Besitzschutzregelung so unwahrscheinlich ist wie ein Weltuntergang. Dabei ist schon seit "vorgestern" absehbar, dass unser jetziges Rentensystem in wenigen Jahren kolabieren wird, sofern nicht bald angemessen gegengesteuert wird. Da wäre die Abschaffung der derzeitigen Besitzschutzregelung garantiert noch das kleinste Übel. Darin sind sich namhafte Finanzexperten einig. Mit "Schwarzseherei" hat das nicht das Geringste zu tun. Vielleicht sollten Sie mal seriöse Nachrichten konsumieren statt "Dschungelcamp" und "Supertalent". MfG
Sie können wohl die Meinung anderer nicht akzeptieren. Mit Ihrem "Dschungelcamp" müssen Sie unbedingt die Menschen die optimistisch in die Zukunft sehen abwerten. Aber Hauptsache die Fragesteller werden verunsichert. Seriös ist etwas anderes.
R.A.am 22.11.2012 | 15:00
Das sagen ausgerechnet Sie? Wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie meine Meinungsäußerung nicht respektiert und als "Bla, bla" bezeichnet, obwohl sie sachlich völlig korrekt war. Ich habe auch niemanden "verunsichert" sondern nur aufgeklärt, damit er hinterher nicht enttäuscht ist, wenn er seinen Altersrentenbescheid erhält. Sie scheinen es hingegen für Richtiger zu halten, den Fragesteller in falscher Sicherheit zu wiegen. Seriös ist etwas anderes! Danke fürs Gespräch!
Heikeam 22.11.2012 | 15:27
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Sie können wohl die Meinung anderer nicht akzeptieren.....
Das sagen ausgerechnet Sie? Wenn ich mich recht erinnere, hatten Sie meine Meinungsäußerung nicht respektiert und als "Bla, bla" bezeichnet, obwohl sie sachlich völlig korrekt war. Ich habe auch niemanden "verunsichert" sondern nur aufgeklärt, damit er hinterher nicht enttäuscht ist, wenn er seinen Altersrentenbescheid erhält. Sie scheinen es hingegen für Richtiger zu halten, den Fragesteller in falscher Sicherheit zu wiegen. Seriös ist etwas anderes! Danke fürs Gespräch!
Die " falsche Sicherheit " ist aktuelles Recht!!!! Wenn Sie in die Zukunft schauen können, dann teilen Sie mir doch die Lottozahlen für kommenden Samstag mit.
R.A.am 22.11.2012 | 15:31
Habe ich etwas anderes behauptet?
R.A.am 22.11.2012 | 19:35
Ich habe weder behauptet, dass ich in die Zukunft schauen kann, noch dass ich immer Recht habe. Tatsächlich schrieb ich lediglich in meinem ersten Beitrag, den Sie mit der Kleinkindsprache "Bla, bla" kommentierten: Zitat: ".....aber nur, sofern sich bis dahin die Rechtslage nicht ändert! Kein Mensch kann heute schon wissen, welche rentenrechtlichen Regelungen in 20 Jahren gelten." (Zitat ende) Wie man daraus schließen kann, dass ich mir einbilde in die Zukunft schauen zu können, wird wahrscheinlich Ihr ganz persönliches Geheimnis bleiben. Hellseherische Fähigkeiten scheinen viel eher diejenigen zu haben, die heute schon wissen wollen, dass das heutige Rentenrecht auch noch in 20 Jahren gelten wird. Sie zum Beispiel...... (Konnten Sie folgen?)
Sybilleam 22.11.2012 | 20:30
Heike scheint wohl unter einer Leseschwäche zu leiden.....
Heikeam 22.11.2012 | 20:22
Ich habe weder behauptet, dass ich in die Zukunft schauen kann, noch dass ich immer Recht habe. Tatsächlich schrieb ich lediglich in meinem ersten Beitrag, den Sie mit der Kleinkindsprache "Bla, bla" kommentierten: Zitat: ".....aber nur, sofern sich bis dahin die Rechtslage nicht ändert! Kein Mensch kann heute schon wissen, welche rentenrechtlichen Regelungen in 20 Jahren gelten." (Zitat ende) Wie man daraus schließen kann, dass ich mir einbilde in die Zukunft schauen zu können, wird wahrscheinlich Ihr ganz persönliches Geheimnis bleiben. Hellseherische Fähigkeiten scheinen viel eher diejenigen zu haben, die heute schon wissen wollen, dass das heutige Rentenrecht auch noch in 20 Jahren gelten wird. Sie zum Beispiel...... (Konnten Sie folgen?) Sehr schön egal, R.A. mit den eigenen Worten ausgekontert. :-)
Heikeam 23.11.2012 | 07:51
Lesen allein genügt nicht, man sollte das Geschriebene auch verstehen.
Amüsierter Mitleseram 23.11.2012 | 09:35
Wie schön, dass Sie wenigstens DAS verstanden haben! Das andere verstehen Sie vielleicht auch noch, wenn sie es öfter gelesen haben......
B´sonam 23.11.2012 | 12:32
Heike scheint wohl unter einer Leseschwäche zu leiden.....
Lesen allein genügt nicht, man sollte das Geschriebene auch verstehen.
Ein gutgemeinter Rat : Belassen Sie es bitte dabei...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026