Hallo Beitragszahler,
der Beitragssatz soll von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Entfallen soll dabei ein Sonderbeitrag von 0,9 Punkten zulasten der Versicherten. Arbeitgeber und -nehmer sollen von den 14,6 Prozent jeweils die Hälfte tragen. Die Kassen sollen aber vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können. Pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen sollen Kassen anders als heute dagegen nicht mehr erheben dürfen.
Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.
Der Beitragszuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 7,3 % der Bruttorente.