Ich habe eine Frage zur bewilligten Dauer einer stationären Entwöhnungsbehandlung:
Mir wurden vom Rentenversicherungsträger 15 Wochen per Kostenzusage bewilligt.
Bereits im Vorfeld und auch in der Wartephase der Bearbeitung, in der ich nun seit 4 Monaten bin und diese ohne Rückfälle in Begleitung ambulanter Psychtherapie verbringe, bin ich von einer kürzeren Dauer des stationären Aufenthaltes ausgegangen.
Durch die lange Dauer der Entwöhnung wird meine Situation bei der Heimkehr sich so gestalten, dass ich in Stress geraten werde.
Welche Möglichkeiten habe ich nun also, um im Vorfeld eine zufriedenstellende Regelung zu finden?
Herzlichen Dank für die Antworten.