Hallo,
ich habe hier schon mal gelesen, dass die DRV für Rentner, die eine BEFRISTETE Erwerbsminderungsrente beziehen, Pauschalbeiträge an die Bundesagentur für Arbeit zahlt, sodass nach Wegfall des Rentenanspruchs eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen kann.
Gilt diese Regelung auch dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht, zunächst auf UNBESTIMMTE DAUER bewilligt wurde, aber nach einigen Jahren plötzlich entzogen wird? Oder werden für solche "Dauerrentner" keine Beiträge an die BA entrichtet?
Vielen Dank für Ihre Antworten!