Entzug Behindertenausweis und Rente

Experten-Antwort

Hallo User Paul,

sobald der Bescheid über die Absenkung rechtskräftig geworden ist (nach der vierwöchigen WS-Frist), beginnt die 3-monatige Schutzfrist. Sollte in dieser Schutzfrist der Rentenbeginn sein, so können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.

von
Fastrentner

Zitiert von: Paul

Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig?

Die Antwort lautet:
Zitiert von: Experte/in

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

von
Franz Josef

Zitiert von: Fastrenter
Zitiert von: Fastrentner
Zitiert von: Paul

Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig?

Die Antwort lautet:
Zitiert von: Experte/in

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Suchen Sie sich für Ihre unqualifizierten Antworten einen eigenen Nicknamen oder sind Sie dazu nicht fähig?


WAS war denn an der "Experten-Antwort" unqualifiziert?
Zitiert von: Experte/in

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Vergleichen Sie mal die vollständige "Experten-Antwort" mit den "Tipps" Ihres Busenfreundes *W*lfgang.
Der hatte nämlich vergessen zu erwähnen, dass eine VERPFLICHTUNG dazu besteht, die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren.

Stattdessn hat er den Fragesteller zu Falschaussagen angestiftet.
(Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie z.B. die drohende GdB-Reduzierung, nennen Staatsanwälte und Richter WIE?)

Aber wie Ihre unqualifizierten Reaktionen erkennen lassen, haben Sie weder die "Tricksereien" des Users W*lfgang noch die "Experten-Antwort" richtig verstanden.

von
Fastrentner

Zitiert von: Franz Josef
Zitiert von: Fastrenter
Zitiert von: Fastrentner
Zitiert von: Paul

Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig?

Die Antwort lautet:
Zitiert von: Experte/in

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Suchen Sie sich für Ihre unqualifizierten Antworten einen eigenen Nicknamen oder sind Sie dazu nicht fähig?


WAS war denn an der "Experten-Antwort" unqualifiziert?
Zitiert von: Experte/in

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Vergleichen Sie mal die vollständige "Experten-Antwort" mit den "Tipps" Ihres Busenfreundes *W*lfgang.
Der hatte nämlich vergessen zu erwähnen, dass eine VERPFLICHTUNG dazu besteht, die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren.

Stattdessn hat er den Fragesteller zu Falschaussagen angestiftet.
(Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie z.B. die drohende GdB-Reduzierung, nennen Staatsanwälte und Richter WIE?)

Aber wie Ihre unqualifizierten Reaktionen erkennen lassen, haben Sie weder die "Tricksereien" des Users W*lfgang noch die "Experten-Antwort" richtig verstanden.

Sie können schreiben was Sie wollen, es bleibt überflüssig und unqualifiziert.
Die Altersrente für Schwerbehinderte zum 01.08.18 wird gezahlt und wenn es Sie noch so ärgert. Nur das allein ist für die Versicherte relevant!

von
W*lfgang

Zitiert von: Franz Josef
Zitiert von: Fastrenter
Zitiert von: Fastrentner
Zitiert von: Paul

Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig?

Die Antwort lautet:
Zitiert von: Experte/in

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Suchen Sie sich für Ihre unqualifizierten Antworten einen eigenen Nicknamen oder sind Sie dazu nicht fähig?


WAS war denn an der "Experten-Antwort" unqualifiziert?
Zitiert von: Experte/in

Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Vergleichen Sie mal die vollständige "Experten-Antwort" mit den "Tipps" Ihres Busenfreundes *W*lfgang.
Der hatte nämlich vergessen zu erwähnen, dass eine VERPFLICHTUNG dazu besteht, die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren.

Stattdessn hat er den Fragesteller zu Falschaussagen angestiftet.
(Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie z.B. die drohende GdB-Reduzierung, nennen Staatsanwälte und Richter WIE?)

Aber wie Ihre unqualifizierten Reaktionen erkennen lassen, haben Sie weder die "Tricksereien" des Users W*lfgang noch die "Experten-Antwort" richtig verstanden.

Hallo Franz Josef,

ich sag es mal schlicht so: Sie sind in dieser Sachfrage einfach zu doof, um da mitreden zu können!

> die DRV über die beabsichtigte GdB-Aberkennung zu informieren.

Eine bloße 'Absicht', den bestehenden Zustand zu ändern, hat welche Rechtsfolgen? Das weiter auszuführen, übersteigt Ihren Horizont ...meine erste Antwort war bereits zielführend und rechtssicher.

Die Experten-Antwort ist halbgar ...wer von einer 4-wöchigen WS-Frist spricht, ist für michbereits 'disqualifiziert'/muss zuschauen und sitzt den nächsten Monat auf der Bank – Zähneputzen und ab ins Bett ;-)

Gruß
w.

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