Zitiert von: Fastrenter
Zitiert von: Fastrentner
Zitiert von: Paul
Hallo Experte, danke für Ihre Antwort. Habe noch eine Frage zur Schutzfrist. Sollte es zum Entzug des Ausweises kommen dann wäre ich in jedem Fall am 01.08. Nach meinem Kenntnisstand noch in der Schutzfrist und hätte somit Anspruch auf die Rente. Ist das richtig?
Die Antwort lautet:
Zitiert von: Experte/in
Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Suchen Sie sich für Ihre unqualifizierten Antworten einen eigenen Nicknamen oder sind Sie dazu nicht fähig?
WAS war denn an der "Experten-Antwort" unqualifiziert?
Zitiert von: Experte/in
Wenn Sie den Rentenantrag stellen, MÜSSEN Sie angeben, dass derzeit ein Verfahren beim Versorgungsamt anhängig sei. Sollte Sich das Verfahren beim Versorgungsamt verzögern, verzögert sich auch die Bewilligung Ihrer gewünschten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Vergleichen Sie mal die vollständige "Experten-Antwort" mit den "Tipps" Ihres Busenfreundes *W*lfgang.
Der hatte nämlich vergessen zu erwähnen, dass eine VERPFLICHTUNG dazu besteht, die
DRV über die beabsichtigte
GdB-Aberkennung zu informieren.
Stattdessn hat er den Fragesteller zu Falschaussagen angestiftet.
(Das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen, wie z.B. die drohende GdB-Reduzierung, nennen Staatsanwälte und Richter WIE?)
Aber wie Ihre unqualifizierten Reaktionen erkennen lassen, haben Sie weder die "Tricksereien" des Users W*lfgang noch die "Experten-Antwort" richtig verstanden.