Hallo Hanko,
den Antworten von ??? und Nick L. Beck schließe ich mich an.
Gutachter der DRV sind durchaus befugt eine in der Vergangenheit getroffene Entscheidung zu ändern. Eine unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung kann allerdings nur per Bescheid wieder entzogen werden. Darin wird medizinisch begründet, warum die Rente entzogen worden ist. Hat sich Ihr Leistungsvermögen aufgrund einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes widererwartend positiv verändert, wird dies schriftlich, z.B. mittels konkreten Aussagen zum veränderten gesundheitlichen Zustand, formuliert. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, besteht zunächst die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch zu führen. In diesem Verfahren wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, Ihre Meinung darzulegen, evtl. auch mittels weiterer Gutachten.