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Experten-Antwort

Entzug einer unbefristeten rente

von hanko28.01.2015 | 13:06
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7 Antworten

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ich wollte einfach mal fragen,wie das so ist bei einem entzug der unbefristeten Rente. reicht es eigentlich schon aus,wenn ein Gutachter der DRV der Meinung ist,dass man wieder mehr als 3 Stunden arbeiten kann? reicht das schon als "beweis"?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanko,

den Antworten von ??? und Nick L. Beck schließe ich mich an.

Gutachter der DRV sind durchaus befugt eine in der Vergangenheit getroffene Entscheidung zu ändern. Eine unbefristeten Rente wegen Erwerbsminderung kann allerdings nur per Bescheid wieder entzogen werden. Darin wird medizinisch begründet, warum die Rente entzogen worden ist. Hat sich Ihr Leistungsvermögen aufgrund einer Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes widererwartend positiv verändert, wird dies schriftlich, z.B. mittels konkreten Aussagen zum veränderten gesundheitlichen Zustand, formuliert. Sind Sie mit der Änderung nicht einverstanden, besteht zunächst die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch zu führen. In diesem Verfahren wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, Ihre Meinung darzulegen, evtl. auch mittels weiterer Gutachten.

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6 Antworten

Nick L. Beckam 28.01.2015 | 13:44
Da die Frage eher allgemein gehalten ist, erstmal auch eine eher allgemeine Antwort: unter Umständen ja, das reicht schon. Es kommt natürlich aber immer stark auf die Umstände des Einzelfalls an. Das Gutachten muss z. B. plausibel sein, d. h. die Besserung des Gesundheitszustandes belegen und nicht nur vermuten. Konkret ist noch zu bemerken, dass bei einem verbliebenen Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden noch teilweise Erwerbsminderung, ggf. volle Erwerbsminderung unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Arbeitsmarktes, vorliegt. Insbesondere bei letzterem wäre eine weiter zu zahlende Rente zu befristen.
???am 28.01.2015 | 14:09
Ergännzend wäre noch zu sagen, dass der Gutachter konkret sagen muss, was sich denn nun gebessert hat. Also zum Beispiel: Entzündung der Gelenke nachweisbar zurückgegangen, größerer Bewegungsradius, ... Das steht dann normalerweise auch im Entziehungsbescheid.
ottonormalVerbraucheram 28.01.2015 | 16:10
Hallo Bei Gutachter Probleme Empfehle ich gern Folgende Seite! PS: Ich will keine Angst verbreiten! http://www.berufserkrankungen-siegerland.de/index.php?option=com…
Maxam 28.01.2015 | 16:57
Hallo Hanko! Nur Theorie oder ist der Fall bei Ihnen so eingetreten? Über eine Antwort würde ich mich freuen! MfG Max
hankoam 28.01.2015 | 22:15
nein,es ist nur Theorie!möchte nicht das ganze nochmal durchstehen.
³...^am 29.01.2015 | 15:27
Was hat den die Anerkennung einer Berufskrankenheit mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun (§ 93 SGB VI)?
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