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Experten-Antwort

Entzug Leistung zur beruflichen Teilhabe

von Karin03.03.2022 | 12:20
188 Ansichten
3 Antworten

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Schönen Guten Tag, trotz intensiver Recherche ist es mir bisher nicht gelungen, eine Antwort auf meine Frage zu erhalten - ich hoffe auf die Spezialisten in diesem Forum und bedanke mich bereits vorab bei jedem Teilnehmer, der sich die Mühe macht, dies zu lesen. Alle Ideen sind willkommen. Ich schildere mal einen fiktiven Fall: Herr A. ist 59 Jahre alt und hat jahrzehntelang in einem körperlich sehr anstrengenden Beruf durchgängig gearbeitet. Nach dem Auftreten von körperlichen Beschwerden wurde ihm eine medizinische Reha bewilligt. Im Anschluss daran hat er eine berufliche Reha beantragt, die auch im März 2021 bewilligt wurde. Zusammen mit einem Fallmanager wurde eine berufliche Weiterbildung gefunden, die nur in einem einzigen Berufsförderungswerk angeboten wird und die ihm ermöglichen sollte, die jahrzehntelange Erfahrung aus seiner bisherigen Tätigkeit zu nutzen. Die Weiterbildung passte also wie Deckel auf Topf. Herr A. hat sich schon sehr auf die Weiterbildung gefreut und immer engen Kontakt mit dem Berufsförderungswerk gehalten. Nun wurde die Weiterbildung im April 2021 pandemiebedingt abgesagt und auf September 2021 verschoben. Dies alles hatte Herr A. auch der Rentenversicherung mitgeteilt. Im September 2022 fand die Weiterbildung dann auch wieder nicht statt weil aufgrund der befürchteten 3. oder 4.(?) Welle zuviele Teilnehmer abgesagt hatten. Die Weiterbildung wurde auf März 2022 verschoben. Telefonisch sicherte die Rentenversicherung zu, dass das okay sei. Dann aber kam ein Schreiben, dass das alles zu lange dauere und zu vage sei und man von Herrn A. wissen wolle, ob er bereit sei, sich auch in anderer Richtung neu zu orientieren, ansonsten würde man überlegen, die Zusage zur LTA zurückzuziehen. Er antwortete darauf, dass er schon sehr daran hinge, eben diese Weiterbildung zu machen weil sie so gut passe. Er erwähnte nicht extra, dass er bereit sei, alles zu machen, was man ihm vorschlüge. Dies hatte er dem Fallmanager gegenüber bereits immer erwähnt und seine Dankbarkeit für die Möglichkeit einer beruflichen Teilhabe - "egal was" -betont. Nun kam ein Schreiben der DRV, welches ihm die zusage zur LTA aufheben wolle. Er könne sich noch innerhalb einer Anhörung äußern. Man warf ihm vor, sich erst nach der dreiwöchigen Frist geäußert zu haben, was faktisch nicht stimmt. Herr A. kann nachweisen, dass er sich innerhalb der dreiwöchigen Frist geäußert hat. Außerdem habe er kein Wort verloren über die Erarbeitung von Alternativen. Er trug in seiner Anhörung schriftlich vor, dass er bereit sei, "alles" zu machen, die genannte Weiterbildung jedoch auf ihn genau passe. Nach der Anhörung entschied die DRV, dass er die angestrebte Weiterbildung bekomme wenn sie denn im März stattfinde. Ansonsten würde der Bescheid zur LTA aufgehoben. Obwohl es lange Zeit sehr gut aussah, haben nun wieder einige Teilnehmer abgesagt, so dass die Weiterbildung nicht stattfindet. Was nun? Kann es denn sein, dass aufgrund von Corona und aufgrund von ihm nicht zu vertretenden Gründen eine zugesagte LTA einfach abgesagt wird? Mir als Laie kommt das schon ziemlich ungerecht vor. Er wollte die ganze Zeit eine Weiterbildung antreten, egal wie. Es ist mir schon klar, dass die Zahlung von Übergangsgeld nicht so lange geplant war, aber das Ganze einfach abzusagen finde ich nicht gerecht. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren und überlege, ihm zu raten, Widerspruch einzulegen gegen die Aufhebung des Bescheides. Sollte man hierzu zwingend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? An wen könnte man sich wenden? Ich danke Euch recht herzlich für Eure Geduld und jede Eurer Ideen!! Dickes Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

Aufgabe von LTA-Leistungen ist das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern bzw. eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

Unter Erwerbsleben werden dabei grundsätzlich einmal alle Erwerbstätigkeiten erfasst, mit denen man Geld verdienen kann. Dem Rentenversicherungsträger steht ein Auswahlermessen zu.

So 'mal die Grundsätze. In Ihrem fiktiven Fall lief ja zunächst einmal alles in den gewünschten Bahnen und es gibt einen Bewilligungsbescheid. Nachvollziehbar ist, dass die DRV nicht fortdauernd untätig eine Verschiebung des Beginns einer bewilligten Maßnahme hinnimmt. In Anbetracht des Alters des fiktiven Antragstellers macht es durchaus Sinn gemeinsam mit dem Reha-Fachberater bzw. Fallmanager über mögliche Alternativen nachzudenken.

Dass die Sachlage weder von der DRV noch vom fiktiven Antragsteller zu vertreten ist, mag als ungerecht empfunden werden, hilft in der Sache aber nicht weiter. Gleiches gilt für einen Widerspruch und ein ggf. anschließendes gerichtliches Verfahren, in dem weitere Zeit verloren geht und das Sozialgericht im Regelfall nur feststellen kann, ob das Ermessen der DRV sachgerecht ausgeübt wurde. Auch das Gericht kann das Berufsförderungswerk nicht verpflichten eine Maßnahme durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Theorie und Praxisam 03.03.2022 | 14:06
Ich verstehe, dass es frustrierend ist, eine passgenaue Fortbildung gefunden zu haben, die fällt erst dauernd aus und soll dann gar nicht mehr stattfinden. Leider ist Ihr Theorie-Fall in einem Alter, wo die Zeit schon einen gewichtigen Faktor spielt. Wenn die Ausbildung für eine Berufstätigkeit noch genutzt werden soll, bleibt da nicht mehr viel Zeit. Schließlich sinken die Einstellungschancen mit jedem weiteren Geburtstag Ihres "Mannes". Ganz praktisch gesehen verstehe ich die Frage nach dem Widerspruch nicht so ganz. Er hat ja wohl immer erklärt, dass er "zu allem" bereits ist. Und wenn man ihn dann beim Wort nimmt, will er Widerspruch einlegen? Da macht man sich doch selbst unglaubwürdig.
Schadeam 03.03.2022 | 14:13
Bei all dem wäre auch zu bedenken, dass bei einem Widerspruch möglicherweise wieder Monate ins Land ziehen in denen "nichts geht". Jünger wird "Ihr Mann" dabei auch nicht und auch die Chance nach der passgenauen Weiterbildung dann auch tatsächlich eingestellt zu werden, verbessern sich erfahrungsgemäß auch nicht. Schon jetzt ist ein wertvolles Jahr verloren gegangen.....
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