Hallo PB,
eine Rentenauskunft - mit allen (Berechnungs-)Anlagen - können Sie online leider nicht anfordern ...da stehen die Werte drin. Dafür wenden Sie sich an die nächste Beratungsstelle oder nutzen den Mail-Kontakt der DRV, z. B. hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Ser…
Lassen Sie dann mal über die Auswirkungen des früheren Versorgungsausgleich drüberschauen, ob der heute noch zum selben Ergebnis führen würde - sprich, Ihnen aus heutiger Sicht zu viel/zu wenig abgezogen wurde.
Gerade 'uralte' Versorgungsausgleiche (vor 92/86) benachteiligen Männer im Hinblick auf seit dieser Zeit anzuerkennende Erziehungszeiten für Kinder - jetzt im Rentenkonto der Ex Rentenerhöhend untergebracht. Anders sieht die Situation mit Betriebsrente aus, hier lag oft eine Benachteilung der Ex vor und Ihr Abzug würde noch höher werden.
Aufschlüsseln lässt sich das kaum eindeutig, ohne das Verfahren anzustoßen, also über Anwalt/Familiengericht mit Kosten in den Sache einzusteigen, ohne _vorher_ konkret den baren Nutzen erkennen zu können. Hey ...aber dafür gibt's doch Rentenberater, das im Detail und verbindlich für Ihre Klienten durchzudefinieren - kost aber auch 'n paar EUR vorab << Info dazu vorher einholen.
Gruß
w.