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Experten-Antwort

EP aus Versorgungsausgleich im Versicherungsverlauf

von PB16.12.2010 | 09:07
3649 Ansichten
4 Antworten

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Ich wurde vor einigen Jahren geschieden, erhielt Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich zugesprochen. Heute erhalte ich ein Versicherungsverlauf. Zusätzliche Entgeltpunkte aus einem Versorgun gsausgleich kann ich hier nicht finden. Wann und in welcher Form kann ich diese im Versicherungsverlauf überprüfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Rentenberechnung wird aus den im VAG übertragenen oder begründeten Anwartschaften ein Zuschlag zur Gesamtzahl der Entgeltpunkte gebildet (vgl. § 76 SGB VI). Diese ermitteln sich (in aller Regel) aus den im Versicherungsverlauf dargestellten Zeiten.

Eine Darstellung des VAG im Versicherungsverlauf wäre also nicht richtig.

Sie werden deswegen bei den Berechnungen der Rentenversicherung in einer eigenen Anlage dargestellt.

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3 Antworten

Rentendocam 16.12.2010 | 09:23
Hallo, im Versicherungsverlauf werden sie diese nicht finden, da dort nur Ihre eigenen Beschäftigungszeiten aufgeführt sind. Sie finden die "Auswirkungen des Versorgungsausgleiches" in einem Feststellungsbescheid / Rentenauskunft. Dort sehen sie genau die übertragene Anwartschaft. Als Reaktion auf Ihre Antwort zur Vollständigkeit des Versicherungsverlaufes, erhalten sie diese Rentenauskunft/Feststellungsbescheid zugeschickt.
W*lfgangam 16.12.2010 | 19:58
Hallo PB, eine Rentenauskunft - mit allen (Berechnungs-)Anlagen - können Sie online leider nicht anfordern ...da stehen die Werte drin. Dafür wenden Sie sich an die nächste Beratungsstelle oder nutzen den Mail-Kontakt der DRV, z. B. hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Navigation/Ser… Lassen Sie dann mal über die Auswirkungen des früheren Versorgungsausgleich drüberschauen, ob der heute noch zum selben Ergebnis führen würde - sprich, Ihnen aus heutiger Sicht zu viel/zu wenig abgezogen wurde. Gerade 'uralte' Versorgungsausgleiche (vor 92/86) benachteiligen Männer im Hinblick auf seit dieser Zeit anzuerkennende Erziehungszeiten für Kinder - jetzt im Rentenkonto der Ex Rentenerhöhend untergebracht. Anders sieht die Situation mit Betriebsrente aus, hier lag oft eine Benachteilung der Ex vor und Ihr Abzug würde noch höher werden. Aufschlüsseln lässt sich das kaum eindeutig, ohne das Verfahren anzustoßen, also über Anwalt/Familiengericht mit Kosten in den Sache einzusteigen, ohne _vorher_ konkret den baren Nutzen erkennen zu können. Hey ...aber dafür gibt's doch Rentenberater, das im Detail und verbindlich für Ihre Klienten durchzudefinieren - kost aber auch 'n paar EUR vorab << Info dazu vorher einholen. Gruß w.
-_-am 16.12.2010 | 22:34
Stimmt! Das Ding nennt sich daher auch "Versicherungsverlauf" und nicht "Entgeltpunkteübersicht". Ein "Versicherungsverlauf" zeigt den Verlauf Ihrer (Renten-)Versicherung (rentenrechtliche Zeiten). Entgeltpunkte (ob selbst erworben, übertragen oder begründet) werden nur bei der Rentenberechnung benötigt und eine Berechnung enthält der Versicherungsverlauf nicht. Aus dem Text werden Sie entnehmen können, dass Sie den dargestellten Verlauf überprüfen und die Rückantwort an den Absender zurücksenden sollen. Wenn Sie dabei vermerken "bitte Rentenauskunft mit Berechnungsanlagen erteilen" erhalten Sie diese Auskunft anschließend (unabhängig vom Jahrgang) aus dem durch Ihre Rückantwort für vollständig und richtig erklärten Versicherungsverlauf. Die Berechnung enthält dann auch die Berechnung der Entgeltpunkte einschließlich Bonus oder Malus aus dem Versorgungsausgleich. Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten jährlich eine schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__109.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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