Liebe User,
Die Verwendung mehrerer Wortschöpfungen für eine gleiche Sache machen einen Begriff nicht unbedingt verständlicher.
Einen EUR Gegenwert gibt es nicht, höchstens, wenn ich ihn ins Verhältnis zu einer anderen Währung setze.
Der Begriff "EP-Wert" wird verwendet für das Resultat aus der Division eigene Verdienste eines Zeitraumes durch den Bundesdurchschnitt des jeweiligen Jahres und übrige sich aus Rechenvorschriften ermittelte Ergebnisse als "Entgeltpunkte".
Rentenbeträge werden ermittelt aus der Multiplikation "Entgeltpunkte * "Rentenwert" * Rentenartfaktor.
Rentenwerte ermitteln sich aus einer sehr komplizierten Formel, die mehr als eine halbe DIN A4 Seite einnimmt.
Die Höhe dieses Wertes wird getrennt für das Beitrittsgebiet zZt 22,97€, ab 01.07.2007 23,09 €, und für die alten Bundesländer z.Zt. 26,13 €, ab 01.07.2007 26,27 € ermittelt.
In einer Rente können beide Werte zur Anwendung kommen, immer in Abhängigkeit vom Sitz der Kasse, in die der Betrieb, in dem ich gerade arbeite, seine Beiträge für die Rente abführt.
Renten werden für einen bestimmten Zeitraum in Ermangelung amtlicher Werte, mit einem als "vorläufig" geltenten Rentenwert berechnet, unabhängig davon, ob er sich als günstiger herausstellt oder gegenüber dem später "amtlich ermittelten", negative Wirkung hat.
Renten werden deswegen nicht neu berechnet.
Wie schon die anderen User dargelegt haben, die jeweils neu festzuzlegenden "Basiswerte", wozu der Bundesdurchschnitt, die BBG, der Umrechnungsfaktor, die Rentenwerte u.u.) zählen, gelten jeweils vom 01.07. des laufenden Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die angedachte Hinausschiebung des Rentenbeginns Januar 08 auf Dez. 07 oder umgekehrt, macht keinen Sinn.
Gründe, warum man solche Überlegungen anstellen kann, liegen auf einer anderen Strecke.
Beispielsweise gilt bis einschließlich Dez. 2008 eine Übergangsregelung, wonach je Monat späterem Rentenbeginn vorhandene berufliche Ausbildungszeiten, die keine Lehre sind und schulische Ausbildungszeiten, die keine Fachschule sind, geringer bewertet werden.
Liegen viele solcher Monate vor, kann es Sinn machen, die Rente einen Monat oder auch mehrere Monate früher zu beginnnen, weil ich dadurch eine noch bessere Bewertung erfahre.
Jusermeinung