Hallo, klara46,
die sogenannten Entgeltpunkte (EP) sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Sie errechnen sich aus dem beitragspflichtigen Entgelt, ihrem Brutto-Verdienst. Dieser wird Jahr für Jahr im Rahmen der Rentenberechnung zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als EP-Wert des entsprechenden Jahres bezeichnet. Genau ein EP ergibt sich, wenn das persönliche Jahresentgelt exakt dem durschnittlichen Entgelt aller entspricht. Ansonsten erwirtschaften Sie eben 1,xxxx oder 0,xxxx EP.
Zu den Durchschnitts-Entgelten aller Arbeitnehmer:
2005: 29.202,- €
2006: 29.304,- €
2007: 29.488,- €
Das Durchschnittsentgelt wird von der Bundesregierung auf der Grundlage der Angaben des Statistischen Bundesamtes durch Rechtsverordnung festgelegt. Gegen Ende eines Kalenderjahres wird das vorläufige Durchschnittsentgelt für das nächste Kalenderjahr und das endgültige Durchschnittsengelt für das vorangegangene Kalenderjahr bestimmt.
Ob der Wert für 2008 niedriger wird, bleibt somit abzuwarten.