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Experten-Antwort

EP für KEZ bei Altersabstand unter 3 Jahren

von Frisch Geschieden12.09.2013 | 20:25
1571 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin frisch geschieden. Wie ich dem Urteil entnehmen kann muß ich meinem Ex-Mann etwas mehr als einen halben Entgeltpunkt abgeben im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Unsere 2 Kinder sind mit einem Altersabstand von 2 Jahren geboren worden. Mein Mann hat immer Vollzeit gearbeitet, ich nur etwas Teilzeit nach der Elternzeit. Werden mir für das dritte Jahr KEZ (also das 1. Jahr KEZ vom zweiten Kind) pro Jahr nun 2fach Durchschnittsgehalt, also 2 Entgeltpunkte berechnet für den VAG? So dass mein Mann mit seinem Gehalt da drunter liegt und es somit meinerseits zu einem Minus führt? Weil sich das überschneidet? Bei der Rentenberechnung wird es ja auch nicht summiert und dann womöglich auf die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt oder? Beim VAG dann aber schon?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Kindererziehungszeiten (Geburten ab 1992) werden je Kind 3 Entgeltpunkte für den erziehenden Elternteil vergeben. Liegen zwischen den Geburten der Kinder weniger als drei Jahre, werden die sich überschneidenden Monate nach Vollendung des dritten Lebensjahres des letztgeborenen Kindes angehängt. Üben Sie während dieser Kindererziehungszeiten eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, werden Entgeltpunkte bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze vergeben.

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1 Antworten

Lexam 12.09.2013 | 22:14
Hallo, für deine 2 Kinder bekommst du 6 Jahre Kindererziehungszeiten. Nur der Teil davon, der auf die Ehezeit fällt, wird auch in den VAG mit einbezogen. Ein Grund dafür, dass du mehr Entgeltpunkte hast als dein Exmann könnte dies sein: Da du während der Kinderziehungszeit gearbeitet hast, werden die Entgeltpunkte für deinen Lohn und die Entgeltpunkte für die KEZ zusammengerechnet (maximal bis zu insgesamt 2 EP). D.h. für diese Zeit hast du einen überdurchschnittlich hohen "Verdienst", wenn du es so ausdrücken möchtest.
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