Bei Kindererziehungszeiten (Geburten ab 1992) werden je Kind 3 Entgeltpunkte für den erziehenden Elternteil vergeben. Liegen zwischen den Geburten der Kinder weniger als drei Jahre, werden die sich überschneidenden Monate nach Vollendung des dritten Lebensjahres des letztgeborenen Kindes angehängt. Üben Sie während dieser Kindererziehungszeiten eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, werden Entgeltpunkte bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze vergeben.